
Ihre Anträge richten Sie bitte auf dem Postweg an die zuständige Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (Verteilungsstelle), die Ihnen ebenfalls angezeigt wird. Sofern Sie lediglich eine Zustellung in Auftrag geben möchten, wenden Sie sich hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage ebenfalls an die Verteilungsstelle, da in diesem Bereich umfangreiche Sonderzuständigkeiten getroffen wurden, die durch dies Datenbank nicht abbildbar sind. Alternativ können Sie mit dem durch die Datenbank ermittelten Gerichtsvollzieher vor Auftragsübersendung Kontakt aufnehmen.
Sollten Sie in der Datenbank fehlerhafte Daten finden, so setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts in Verbindung. Die Adresse der Verteilerstelle ermitteln Sie, indem Sie sich sämtliche Gerichtsvollzieher eines Amtsgerichts anzeigen lassen und sodann einen Gerichtsvollzieher auswählen.