Aktueller Inhalt:
Ihre Anträge richten Sie bitte an die zuständige Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (Verteilungsstelle), die Ihnen ebenfalls angezeigt wird. Sofern Sie lediglich eine Zustellung in Auftrag geben möchten, wenden Sie sich hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage ebenfalls an die Verteilungsstelle, da in diesem Bereich umfangreiche Sonderzuständigkeiten getroffen wurden, die durch dies Datenbank nicht abbildbar sind. Alternativ können Sie sich an den durch die Datenbank ermittelten Gerichtsvollzieher wenden.
Sollten Sie in der Datenbank fehlerhafte Daten finden, so setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts in Verbindung. Die Adresse der Verteilerstelle ermitteln Sie, indem Sie sich sämtliche Gerichtsvollzieher eines Amtsgerichts anzeigen lassen und sodann einen Gerichtsvollzieher auswählen.