NRW-Justiz:  Sozialgerichtsbarkeit

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Sozialgerichtsbarkeit

Sozialrecht, Bescheid, Widerspruch und Berufung

Die Sozialgerichtsbarkeit ist in allen Belangen des Sozialrechts tätig. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeiten der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Daher dienen sie im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte des Bürgers. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Bereich der Rechtstreite über gesetzliche Sozialleistungen. Besonders zu beachten ist, dass man in den meisten Fällen keine Gerichtskosten zu zahlen hat.

  • Ordner Grundsätze
    Geschichte, Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit.
  • Ordner Einzelverfahren
    Informationen u. a. zum Widerspruch, Berufung.

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Oft gestellte Fragen