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Paragraph 3 des Juristenausbildungsgesetzes

Quelle: Justiz NRW

Staatliche Pflichtfachprüfung bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln

In Nordrhein-Westfalen wird die erste juristische Staatsprüfung vor einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln angegliederten Justizprüfungsämter abgelegt. Die hierzu notwendigen Informationen erhalten Sie in diesem Bereich.

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Die erste Prüfung besteht aus einer Schwerpunktbereichsprüfung, die von den Universitäten abgenommen wird, und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

In Nordrhein-Westfalen wird die staatliche Pflichtfachprüfung (JAG NRW 2003) vor Justizprüfungsämtern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln abgelegt. Deren Anschriften und Telefonnummern (Zentralen der Oberlandesgerichte) lauten:

Justizprüfungsamt bei dem
Oberlandesgericht Düsseldorf  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4971-0

Justizprüfungsamt bei dem
Oberlandesgericht Hamm   externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381/272-0

Justizprüfungsamt bei dem
Oberlandesgericht Köln   externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221/7711-0

Bewerberinnen und Bewerber können sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden

a)
bei dem Justizprüfungsamt, dessen Bezirk sie durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehungen angehören;

b)
bei einem der drei vorbezeichneten Justizprüfungsämter nach ihrer Wahl, soweit sie an einer Universität in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft studiert haben.

Wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem Justizprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen zur Prüfung zugelassen, so ist dieses Amt für das weitere Prüfungsverfahren ausschließlich zuständig. Nicht von einem nordrhein-westfälischen Prüfungsamt zur Prüfung zugelassen wird eine Bewerberin oder ein Bewerber, solange ein Prüfungsverfahren bei einem Prüfungsamt in Deutschland anhängig ist.

Die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter entscheiden über alle Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Sie befinden auch über die Voraussetzungen eines Freiversuchs. In allen diesbezüglichen Fragen sollte man sich unmittelbar an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden desjenigen Prüfungsamtes wenden, in dessen Bezirk man die Prüfung ablegen möchte.

Weitere Informationen zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zum jeweiligen Prüfungsverfahren finden Sie auf den Websites der oben genannten Justizprüfungsämter.