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Aktenvortrag

  • Das Gebiet des Aktenvortrages wird mit der Ladung zur mündlichen Prüfung rund 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

  • Die Zuteilung des Gebietes für den Aktenvortrag erfolgt nach dem Zufallsprinzip; Wünsche können insoweit nicht geäußert werden.

  • Gesetzestexte und Kommentare zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag werden gestellt. Weitere Hilfsmittel, insbesondere persönliche Aufzeichnungen, Skripten, Lehrbücher, Taschenrechner, Mobiltelefone oder andere Telekommunikationseinrichtungen, dürfen zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag und in den Prüfungsraum nicht mitgebracht werden.

  • Im Prüfungsraum stehen Gesetzestexte zur Verfügung, Kommentare dürfen hier nicht benutzt werden.