/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Arbeitsplatz E-Klausur

Hier sehen Sie die in der Prüfung zur Verfügung stehenden Geräte. Quelle: IQuL GmbH

E-Klausur

Ab 2024 freiwillige E-Klausuren in den juristischen Staatsprüfungen

Nordrhein-Westfalen hat als einziges Land die sog. E-Klausur durch Gesetz eingeführt.

Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen (sog. E-Klausur).

Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung hat das Ministerium der Justiz die IQuL GmbH aus Bergisch Gladbach damit beauftragt, die elektronische Durchführung der Aufsichtsarbeiten von technischer Seite sicherzustellen. Das Unternehmen wird aus einer Hand die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur zur Verfügung stellen und den Support vor, während und nach der Prüfung gewährleisten.

Über die URL

e-klausur-test.nrw.de

ist es möglich, sich mit den Funktionen des zum Einsatz kommenden Schreibeditors vertraut zu machen (ausschließlich über Google Chrome). Dieses Demoportal ist auch für die Anfertigung von längeren Probeklausuren geeignet, da eine automatische Zwischenspeicherung der Eingaben erfolgt. Für einen erneuten Zugriff auf Ihre Eingaben müssen Sie Ihren zu Beginn angeforderten Login-Code nach einem Verbindungsabbruch erneut eingeben. Sollten Sie den Login-Code vergessen haben, ist ein erneuter Zugriff auf Ihre Eingaben nicht möglich und Sie müssen einen neuen Login-Code anfordern.

Die Aufsichtsarbeiten werden auf Laptops der Marke Lenovo mit einem 16-Zoll großen Display angefertigt werden. Eine externe Tastatur („Cherry KC 1000“) und eine externe Maus („Cherry MC 1000“) werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Aufgabentext wird bis auf Weiteres in Papierform ausgehändigt.