Aktueller Inhalt:
Die mündliche Prüfung besteht aus dem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.
Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze und Papier zur Verfügung gestellt, für die Vorbereitung des Kurzvortrages auch die Kommentare.
Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu und das LJPA kann auch keine Auskunft hierzu geben.