NRW-Justiz:  Freiwillige Gerichtsbarkeit

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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Privatrecht, Grundbuchamt, Vormundschafts-, Nachlass- und Registergericht

Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein staatlich geregeltes Verfahren für bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten. Es handelt sich hierbei um Aufgaben, wie die Erteilung eines Erbscheines, die Einrichtung einer Betreuung oder die Eintragungen im Grundbuch.


 

 

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