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Vater und Sohn beim Angeln am See

Quelle: © panthermedia.net/shalamov

Familiengericht

Ehesachen, elterliche Sorge, Verfahrenskostenhilfe, Umgangsrecht und Wohnungszuweisung

Grundsätze der Familiengerichtsbarkeit

Das Familiengericht verhandelt Ehescheidungen und die mit der Scheidung und Trennung im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten und Entscheidungen um Kinder, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung. Auch dann, wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet waren, ist für Streitigkeiten um die Belange des Kindes das Familiengericht zuständig, so etwa bei Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ebenso braucht es bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) keiner vorherigen Ehe, so dass auch nicht verheiratete Personen geschützt werden und etwaige Streitigkeiten dem Familiengericht zugewiesen sind.

Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.

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    Grundsätze der Familiengerichtsbarkeit

    Was ist das Familiengericht? Aufgaben und Verfahren beim Familiengericht, Verfahrenskostenhilfe und Rechtsmittel.

  • www.hilfetelefon.de (http://www.hilfetelefon.de) externer Link, öffnet neues Browserfenster
    Das kostenlose Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter.
  • Weitere Informationen (/WebPortal_Relaunch/BS/lebenslagen/familie/index.php)
    zu den Themen Scheidung, elterliche Sorge, Verfahrenskostenhilfe, Umgangsrecht und Wohnungszuweisung finden Sie im Bereich Bürgerservice/Lebenslagen.
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Lebenslage: Scheidung 4:35 Alles rund um das Scheidungs- und Sorgerecht, den Unterhalt und die Kosten. In diesem Video erhalten Sie einen ersten Überblick über die Informationen unter Bürgerservice Lebenslage.