NRW-Justiz:  Grundsätze der Strafgerichtsbarkeit

Kopfbild Gerichte und Behörden

Grundsätze der Strafgerichtsbarkeit

  • Ordner Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrigkeiten und ihre Verfolgung: Wesen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere Geldbuße als Folge einer Ordnungswidrigkeit und Strafe als Folge eines Verbrechens. Keine Vorbestrafung bei Verhängung einer Geldbuße. Verwaltungsbehörden verfolgen in der Regel Ordnungswidrigkeiten, Gerichte nur, wenn Einspruch eingelegt wird.
  • Ordner Strafrecht
    Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit: Strafvorschriften enthalten Verbote und Gebote, dienen insoweit dem Schutze des Einzelnen und der Gemeinschaft. Durchsetzung der Strafvorschriften durch Strafgerichtsbarkeit. Strafgerichte befinden über Schuld oder Nichtschuld. Dabei strikte Regelung im Strafverfahren nach StPO und GVG.

 

 

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