Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und ihre Verfolgung: Wesen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere Geldbuße als Folge einer Ordnungswidrigkeit und Strafe als Folge eines Verbrechens. Keine Vorbestrafung bei Verhängung einer Geldbuße. Verwaltungsbehörden verfolgen in der Regel Ordnungswidrigkeiten, Gerichte nur, wenn Einspruch eingelegt wird.