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Das Dezernat ITD 4 (Technisches Betriebszentrum und regionaler technischer Betrieb) beinhaltet das Sachgebiet ITD 4A, das Technische Betriebszentrum (TBZ) und die Sachgebiete 4B, regionaler technischer Betrieb Köln/Düsseldorf, und 4C, regionaler technischer Betrieb Hamm. Das TBZ gehört seit dem 01.01.2016 dem Präsident des Oberlandesgerichts Köln Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW (ITD) an.
Das Dezernat ITD 4 wird geleitet von Herrn Justizbeschäftigen Karl-Heinz Meurer. Vor seiner Tätigkeit als Dezernent beim ITD war er unter anderem als Referent im Ministerium der Justiz und anschließend als Leiter des Technischen Betriebszentrums, damals noch bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf angesiedelt, tätig.
Sachgebiet 4A
Im Sachgebiet 4A sind aktuell insgesamt 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die aus verschiedenen Geschäftsbereichen der Justiz kommen. Die Diensträume des Dezernats befinden sich in den Gebäuden der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln sowie der Amtsgerichte Gelsenkirchen und Dorsten. Das TBZ überwacht alle zentralen IT-Betriebs- und IT-Bereitstellungsprozesse der Justiz im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz, erhebt die dazu notwendigen Betriebsdaten und wertet diese aus. Diese Auswertungen werden zur regelmäßigen Optimierung der IT-Betriebsprozesse genutzt. Es führt – mit Hilfe des Landesbetriebs Information und Technik NRW (IT.NRW) – die Überwachung und Betreuung der lokalen Netze und Systeme durch. Zu den wesentlichen Aufgaben des TBZ gehören zudem die bedarfsgerechte Bereitstellung von Weitverkehrsanbindungen, der Betrieb der zentralen Infrastrukturen für E-Mail und Internet sowie der Betrieb des zentralen Virenschutzsystems sowie der Softwareverteilung. Neben dem Dienstleistungsspektrum von IT.NRW werden zukünftig auch Controllingaufgaben in Hinsicht auf die Zentrale IT-Betriebsstelle der Justiz in Münster treten. Weitere Aufgaben wie die Ertüchtigung der Telefonanlagen der Einrichtungen der Justiz aufgrund des Technologiewandels (All-IP), Mobilie Kommunikation (iOS), Überwachung der Telearbeit sowie die Regelaufgaben in verschiedenen Bereichen (Notfallmaßnahmen, zentral gesteuerte Änderungen der IT-Infrastruktur, Schwellwertverfahren, Leistungsstörungen, Ticket-Eskalationen, Changemanagement bei IT.NRW und Bekanntgabe bereitgestellter SCCM-Pakete) vervollständigen das Leistungsportfolio. Eine besondere Rolle kommt dem TBZ in Notfallsituationen zu, etwa beim Eintritt akuter Sicherheitsbedrohungen. Es entscheidet über die Durchführung besonderer Maßnahmen und kontrolliert landesweit deren Durchführung. Die schrittweise Übernahme der bisherigen Tätigkeiten des Validierungszentrums (ITD 6B), soweit diese den dezentralen Betrieb betreffen, findet sukzessive statt.
Sachgebiete 4B und 4C – Die Betreuungsbezirke
Die Sachgebiete 4B und 4C umfassen die so genannten Betreuungsbezirke. Sie sind fachbereichsübergreifend zuständig für die Anwenderbetreuung vor Ort bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie für den Betrieb der dortigen lokalen IT-Infrastruktur. Ursprünglich waren die Betreuungsbezirke organisatorisch dem Dezernat 8 zugeordnet. Zum 31.08.2021 wurden die Betreuungsbezirke in das Dezernat 4 überführt. Ziel dieser Überführung ist es, vorhandenes Wissen gebündelt und noch präziser auf die Erfordernisse der einzelnen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften abzustimmen. Das Team umfasst 52 speziell qualifizierte Systembetreuerinnen und Systembetreuer sowie 144 IT-Betreuerinnen und IT-Betreuer, die ihre Wurzeln zu einem Großteil in der Justiz selbst haben und daher neben fundierten IT-Kenntnissen auch das erforderliche Verständnis für die Bedürfnisse und Strukturen vor Ort mitbringen.
Zum Einsatz kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbezirke zum einen dann, wenn es in der örtlichen IT zu einer Störung kommt und das zunächst zuständige BIT (Dezernat ITD 2A) diese nicht beheben kann. Daneben erledigt das Team bei den Behörden regelmäßig anfallende IT-Aufgaben wie etwa die Vergabe von Berechtigungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Installation und Modifikation von Hard- und Software sowie die Bereitstellung und Pflege von Netzwerken und Servern.
In organisatorischer Hinsicht untergliedern sich die Sachgebiete 4B und 4C in derzeit noch acht Betreuungsbezirke, namentlich im Sachgebiet 4B in die Betreuungsbezirke Düsseldorf 1, Düsseldorf 2, Köln 1 und Köln 2 und im Sachgebiet 4C in die Betreuungsbezirke Hamm 1, Hamm 2, Hamm 3 und VG/FG. Für die Vor-Ort-Betreuung der Verwaltungs- und Finanzgerichte besteht derzeit noch übergangsweise bis zur vollständigen Zentralisierung und Übernahme der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit in die Justiz-Domäne ein eigener Betreuungsbezirk.
Örtliche Nähe und fachliche Kompetenz sind in den einzelnen Betreuungsbezirken durchweg so kombiniert, dass in jeder Justizbehörde in unserem Zuständigkeitsbereich eine sachkundige und zeitnahe Aufgabenerledigung sichergestellt werden kann.