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Dauerausstellung

Quelle: Justiz NRW

Historie

der Dokumentationsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“.

Sitz, Aufgaben und Ziele, Historie und Arbeit der Dokumentations- und Forschungsstelle.

Sitz

Die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ hat ihren Sitz in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen - Gustav-Heinemann-Haus-. Sie besteht seit dem Jahr 1989.

Aufgaben und Ziele

Als Bindeglied zwischen historischer Forschung und juristischer Praxis fördert sie die zeithistorische Forschung, nicht nur zur Rolle der Justiz im Nationalsozialismus, sondern auch zur Entwicklung der Justiz nach 1945. Sie versteht sich als Ansprechpartnerin für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Bereich der Justizgeschichte forschen möchten, ermuntert aber auch die in der Praxis tätigen Kolleginnen und Kollegen zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und unterstützt dies auf vielfältige Art und Weise.

Arbeit der Dokumentations- und Forschungsstelle

Die Dokumentations- und Forschungsstelle bietet die Gewähr für eine nachhaltige Auseinandersetzung der (NRW-)Justiz mit der eigenen Rolle im NS-Terrorregime. Seit 1989 geht die Einrichtung auf vielgestaltige Art und Weise der Frage nach, inwieweit Gerichte und Behörden, Richter und Staatsanwälte in den totalitären Unrechtsstaat verstrickt waren und ihm zur Durchsetzung verhalfen. Zudem befasst sie sich intensiv mit den personellen NS-Kontinuitäten in der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz. Darüber hinaus hat sie im Laufe der Zeit ihren Blick auf weitere rechtshistorische Fragestellungen des vergangenen Jahrhunderts, wie z.B. das politische Strafrecht in (West-) Deutschland in der Zeit von 1951 bis 1968 gerichtet. Ihr Bestreben ist es, insbesondere junge Juristinnen und Juristen, Schulklassen und die interessierte Öffentlichkeit für diese Thematik zu sensibilisieren. Sie versucht, diesen Aufgaben in vielfältiger Weise, wie etwa durch Ausstellungen, Fortbildungen, Symposien und die eigene Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte NRW“ gerecht zu werden.

Zur Historie

Die Jahre 1933 – 1945, in denen in Deutschland das nationalsozialistische Regime be-stand, spielen für das Verständnis deutscher Geschichte und Gegenwart eine zentrale Rolle. Die deutsche Justiz hat während dieser Zeit den NS-Staat gestützt und war tief in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt. „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen“ - Dieser Schlüsselsatz aus dem Urteil im Juristenprozess, einem der zwölf Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, macht deutlich, welche Schuld Juristen während der NS-Diktatur auf sich geladen haben. Unter dem Deck-mantel einer unabhängigen Justiz sprachen sie ihre Urteile „im Namen des deutschen Volkes“, dienten jedoch einem verbrecherischen System. Als Ministerialbeamte wirkten Juristen an der Diskriminierung und Entrechtung von Menschen mit. Als Staatsanwälte verfolgten Juristen Unschuldige; als Richter verhängten sie ungerechte und unmenschlich harte Strafen gegen Andersdenkende. Die erschreckende Bilanz: Über 16.000 Todesurteile, davon allein 5.000 des Volksgerichtshofs. In vielen Fällen handelte es sich um nichts anderes als Justizmord auf Geheiß der Führung des NS-Staates. Diese Morde blieben in der Bundesrepublik ungesühnt. Dafür sorgten Richter und Staatsanwälte, die schon während der Zeit des Nationalsozialismus in der Justiz Dienst taten, und ihre Karrieren im neuen Rechtsstaat zumeist unbehelligt fortsetzen konnten.

Nach dem Ende der Diktatur war es zunächst nahezu unmöglich, das Geschehene offen und vorurteilsfrei zu erforschen und sich zu den begangenen Verbrechen zu bekennen. Unabhängig davon, ob Täter, Mitläufer oder nur passiver Beobachter der begangenen Verbrechen: Die große Mehrheit in der bundesdeutschen Bevölkerung wollte nicht zurückschauen und sich mit dem eigenen - mehr oder weniger großen – menschlichen Versagen auseinandersetzen. Die 1950er und 1960er Jahre waren geprägt von einem kollektiven „Beschweigen“ des Umgangs mit der eigenen NS-Vergangenheit. Mit Beginn des „Kalten Krieges“ stand zudem die Integration ehemaliger Nationalsozialisten in die Gesellschaft gegenüber der strafrechtlichen Verfolgung der Täter im Vordergrund. Es machte sich allenthalben eine „Schlussstrich-Mentalität“ breit. Dementsprechend hat sich auch die Justiz mit der eigenen NS-Vergangenheit jahrzehntelang nicht beschäftigt. Erst ab Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts setzte hier ein Umdenken ein. In Nordrhein-Westfalen stellte sich mit der Gründung der Justizakademie 1988 zudem die Frage nach einem eigenen Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Justizvergangenheit. Der damalige Justizminister Rolf Krumsiek entschied sich dafür, eine Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ einzurichten und deren Sitz an die Justizakademie in Recklinghausen zu legen. Diese Stelle ist bis heute einzigartig in der Bundesrepublik. Die Justizakademie bot sich als Standort einer solchen Einrichtung an, um deren jährlich mehr als 18.000 Tagungsgästen aus allen Bereichen der Justiz die Gelegenheit zu verschaffen, sich auf unterschiedliche Weise mit dem Thema "Justiz und Nationalsozialismus" auseinander zu setzen.