Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in der Führungsaufsicht nach
§ 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB – Abschluss eines Staatsvertrages über die
Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der
Länder (GÜL) sowie einer Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb und die
Nutzung eines Systems der EAÜ)
(Berichterstattung: Hessen und Bayern)