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Ziffern Null und Eins auf grünem Hintergrund

Quelle: © panthermedia.net/seewhatmitchsee

Digitaler Neustart

Aufarbeitung der Folgen der Digitalisierung für das Zivilrecht

Unter der Federführung Nordrhein-Westfalens arbeitet eine Arbeitsgruppe verschiedene zivilrechtliche Themenfelder auf, die sich aus der Digitalisierung ergeben.

Unter der Federführung Nordrhein-Westfalens arbeitet die Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" verschiedene zivilrechtliche Themenfelder auf, die sich aus der Digitalisierung ergeben, sie ermittelt gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich, beteiligt sich an der aktuellen Diskussion und sucht den Austausch mit der Fachöffentlichkeit. Die Arbeitsgruppe wurde von der Konferenz der  Justizministerinnen und Justizminister der Länder 2015 eingerichtet. 


Themen der Arbeitsgruppe

Die Berichte der Arbeitsgruppe von 2017 bis 2023 reichen von Themen wie "Dateneigentum", "Algorithmentransparenz" und "Robotic Law" bis hin zu "Löschungspraxis der Plattformen" und "Krypto-Token". Zuletzt hat sich die Arbeitsgruppe mit dem Themenkomplex "Haftungsfragen der Künstlichen Intelligenz - Europäische Rechtsetzung" befasst.

Algorithmen
Big Data 
Blockchain 
Dateneigentum
Digital Services Act 
Digitaler Nachlass
Digitales Persönlichkeitsrecht
Digitales Vertragsrecht 
Gesundheitsdatenschutz
Haftungsfragen KI
Krypto-Token im Zivilrecht
Leistungsschutzrechte für Daten
Löschungspraxis der Plattformen 
Robotic Law


Bericht der Arbeitsgruppe von 2017

Dateneigentum
Digitaler Nachlass
Digitales Persönlichkeitsrecht
Digitales Vertragsrecht

Die Arbeitsgruppe legte zur Frühjahrskonferenz 2017 der Justizministerinnen und Justizminister den ersten Bericht vor. Unter der Prämisse, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, soweit und solange das geltende ("analoge") Recht tragfähige Normen auch für die Folgen der Digitalisierung bereithält und es den Gerichten überantwortet werden kann, die neuen Sachverhalte sachgerechten Lösungen zuzuführen, zeichnet der Bericht ein differenziertes Bild. Insgesamt sieht die Arbeitsgruppe das deutsche Zivilrecht als gut gerüstet an, den derzeitigen Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Gleichwohl besteht aus ihrer Sicht in einigen Punkten Anlass für gesetzgeberische Maßnahmen.


Bericht der Arbeitsgruppe von 2018

Algorithmen
Big Data
Gesundheitsdatenschutz

Entsprechend dem Auftrag der Justizministerinnen und Justizminister der Länder setzte die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten fort und befasste sich insbesondere mit zivilrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit "Big Data". Dabei ging sie vor allem Fragen der Algorithmentransparenz und des Gesundheitsdatenschutzes als Unterthemen von "Big Data" nach. Im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes prüfte sie, ob und ggf. durch welche Maßnahmen sensible Gesundheitsdaten wirksam gegen Kommerzialisierung geschützt werden sollten.

Zu diesen Themen legte die Arbeitsgruppe zur Herbstkonferenz 2018 ihren zweiten Bericht vor:


Bericht der Arbeitsgruppe von 2019

Robotic Law
Blockchain
Leistungsschutzrechte für maschinengenerierte Daten

Ihren dritten Bericht legte die Arbeitsgruppe zur Frühjahrs-Justizministerkonferenz 2019 vor. Darin befasst sie sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Haftung für autonome Systeme (Robotic Law) und nimmt Anwendungsfelder und rechtliche Aspekte der Blockchain-Technologie sowie die Frage in den Blick, ob für maschinengenerierte Daten Leistungsschutzrechte bestehen bzw. etabliert werden sollten.


Bericht der Arbeitsgruppe von 2021

Zivilrechtlich relevante Gesichtspunkte des Digital Services Act

Erneut durch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beauftragt, nahm die Arbeitsgruppe anlässlich des europäischen Rechtsaktes über digitale Dienste ("Digital Services Act") ihre Arbeiten wieder auf und richtete im Rahmen der geplanten Überarbeitung und Weiterentwicklung der E-Commerce-Richtlinie ihren Blick insbesondere auf die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern. Darüber hinaus ermittelte sie Prüfungsbedarf für die weiteren Themenkomplexe "Krypto-Token" und "Haftungsfragen der Künstlichen Intelligenz - Europäische Rechtsetzung".


Ihren vierten Bericht zum Thema "Zivilrechtlich relevante Gesichtspunkte des Digital Services Act", der sich insbesondere mit der Löschungspraxis der Plattformen auseinandersetzt, legte die Arbeitsgruppe zur Herbstkonferenz 2021 der Justizminister und Justizministerinnen der Länder vor:


Bericht der Arbeitsgruppe von 2022

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf im zivilrechtlichen Umgang mit Krypto-Token
Die Arbeitsgruppe legte ihren fünften Bericht zum Themenkomplex "Gesetzgeberischer Handlungsbedarf im zivilrechtlichen Umgang mit Krypto-Token" zur Herbstkonferenz 2022 vor:


Bericht der Arbeitsgruppe von 2023

Haftungsfragen der Künstlichen Intelligenz - Europäische Rechtsetzung

Zum Themenkomplex "Haftungsfragen der Künstlichen Intelligenz - Europäische Rechtsetzung" hat die Arbeitsgruppe ihren sechsten Bericht zur Frühjahrskonferenz 2023 vorgelegt:


Beiträge in Fachzeitschriften etc.

Braucht das BGB ein Update?
Artikel von Michael Liepin und Dr. Gero Götz, NJW-aktuell 32/2016.

Braucht das BGB ein Update?
Artikel von Michael Liepin und Dr. Gero Götz, MMR-Aktuell 2016, 379185.

Ein Update für das Zivilrecht
Artikel von Eva Lux und Michael Liepin, NJW-aktuell 32/2017.

The Consequences of Digitalization for German Civil Law from the National Legislator’s Point of View
Aufsatz von Dr. Andreas Christians und Michael Liepin, Zeitschrift für Geistiges Eigentum, Band 9, 2017, S. 331-339

"Digitaler Neustart" / Tagungsband Umgang mit Daten
Tagungsband von Professorin Louisa Specht-Riemenschneider (Hrsg.), KWI - Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Band 37, 2019, Carl Heymanns Verlag

Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung II, Stand: 2024