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JUKOS ist weder ein Akronym noch bezeichnet es ein einzelnes Computerprogramm, vielmehr steht JUKOS für JUstiz und KOSten.
Letztendlich verbirgt sich dahinter das Verfahren zur Automation des Gerichtskosten- und -kassenwesens und der Geldbetragsvollstreckung der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Einen Überblick über die JUKOS-Komponenten, die fachlich und technisch als eigenständige Lösungen entwickelt worden sind, finden Sie in der Grafik der JUKOS-Produkte .
Verfahrensbeschreibung
Die grobe Beschreibung der einzelnen Komponenten des Verfahrens - in Form von 5 Säulen - ist der Grafik der JUKOS-Produkte zu entnehmen. Diese Darstellung soll dem Betrachter dabei helfen, die Abgrenzungen der einzelnen Komponenten voneinander zu erkennen und zu verstehen.
Personal und Organisation
"Herr" des Verfahrens ist das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Die Fachaufsicht über die Verfahrensentwicklung und -pflege ist dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen.
Dort ist für Fragen der (Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Anwenderbetreuung des Verfahrens JUKOS die Verfahrenspflegestelle (VPS) JUKOS eingerichtet, die zusammen mit dem Landesbetrieb Information und Technik NRW, Niederlassung Hagen (IT.NRW - NL Hagen) in Hagen die Programmerstellung für die bei den Zahlstellen angesiedelten Verfahrensteile IT -Kasse und IT -Zahlstelle durchführt.
Die zentrale Datenverarbeitung des Verfahrensteils Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) erfolgt - inklusive erforderlicher Programmiertätigkeiten nach Vorgaben der Verfahrenspflegestelle JUKOS und der damit verbundenen Programmpflege - bei dem Landesbetrieb Information und Technik NRW, Niederlassung Hagen (IT.NRW - NL Hagen) in Hagen.
Verfahrenshistorie
JUKOS blickt inzwischen auf eine 50 jährige Geschichte zurück.
Jahr |
Ereignis |
---|---|
1969 |
Die auf der 37. Konferenz der Justizminister und -senatoren eingesetzte Bund- / Länderkommission für Datenverarbeitung in der Justiz erhält den Auftrag, die Möglichkeiten für eine automationsgestützte Berechnung und Einziehung der Gerichtskosten zu untersuchen und eine Verfahrenslösung zu entwickeln. |
1971 |
Die Arbeitsgruppe "Automation des Gerichtskosten- und -kassenwesens und der Geldstrafenvollstreckung" (heute: Verfahrenspflegestelle JUKOS) erhält den Auftrag zur Entwicklung eines Verfahrens zur Automation des Kosten- und Kassenwesens in der Justiz. |
1975 |
Nach erfolgreichem Testbetrieb wurden ab 1975 im Rahmen der Erprobung bei den Justizbehörden Düsseldorf (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Gerichtskasse) die ersten Kostenrechnungen für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf automatisiert erstellt. |
1978 |
Die zentrale Verarbeitung wird auf das neu gegründete Gemeinsame Gebietsrechenzentrum (GGRZ) in Hagen übertragen, dessen Aufgaben heute der Landesbetrieb Information und Technik NRW, Niederlassung Hagen (IT.NRW - NL Hagen) in Hagen übernommen hat. |
1982 |
Alle Staatsanwaltschaften (22) und alle Gerichtskassen (14) in Nordrhein-Westfalen sind im Verfahren JUKOS eingebunden. |
1984 |
Mitte März übernimmt das Land Hessen die zentralen JUKOS-Programm-Komponenten. |
2002 |
Am 02.01.2002 erfolgte die Umstellung des Verfahrens JUKOS auf den Euro. |
2008 |
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit nehmen auch die kompletten Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeiten am Verfahren JUKOS mit seinem komplexen Datenmanagement und seinen umfangreichen Auskunftssystemen teil. |
2015 |
Anbindung an EPOS.NRW |
2016 |
Fertigstellung der neuen ZÜV-Auskunft in Ablösung der Altverfahren JOV und OAP. |
2017 |
Ab dem 01.01.2017 nehmen alle Sozialgerichte und das Landessozialgericht NRW am Verfahren JUKOS teil. Damit sind nun alle Gerichte an JUKOS angeschlossen. |
2018 |
Das neu entwickelte Programm IT.Kasse wird bei den Zahlstellen der Amtsgerichte Bonn und Hagen erfolgreich eingeführt. |
2019 |
IT.Kasse ist bei den restlichen Zahlstellen und bei der Zentralen Zahlstelle Justiz erfolgreich eingeführt worden. |
2020 |
Seit Mai 2020 kann mit JUKOS-ZÜV die Vermögensabschöpfung gem. §§ 73ff StGB zugunsten von Opfern eingefordert werden; eingehende Zahlungen können an die Opfer weiter geleitet werden. |
2022 |
Der JOKER-Launcher ersetzt den JOKER. Die Anwendung kann nun browserunabhängig gestartet werden. |
Das Verfahren JUKOS wird in Nordrhein-Westfalen wie folgt eingesetzt,
der Verfahrensteil IT -Kasse bei
- 1 Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) (ehemals Justizkasse NRW)
- 10 Zahlstellen (ehem. Gerichtskassen)
der Verfahrensteil IT -Zahlstelle bei
- 129 Amtsgerichten (Zahlstellen)
der Verfahrensteil Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) bei
- 3 Oberlandesgerichten
- 19 Landgerichten
- 129 Amtsgerichten
- 1 Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) (ehemals Justizkasse NRW)
- 10 Zahlstellen (ehem. Gerichtskassen)
- 2 zentralen Mahngerichten
- 1 Generalstaatsanwaltschaft
- 22 Staatsanwaltschaften inkl. Zweigstellen
- 1 Oberverwaltungsgericht
- 7 Verwaltungsgerichten
- 3 Finanzgerichten
- 3 Landesarbeitsgerichten
- 30 Arbeitsgerichten
- 8 Sozialgerichten
- 1 Landessozialgericht
Ansprechpartner
Verfahrenspflegestelle JUKOS,
Email: vps-jukos@olg-duesseldorf.nrw.de
Der Leiter der Verfahrenspflegestelle JUKOS,
Klaus Gunkel,
Tel.: 0211 4971-196,
Email: klaus.gunkel@olg-duesseldorf.nrw.de
// Stand: Februar 2023