Aktueller Inhalt:
Die Fachabteilungen des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen stellen sich vor. Die Abteilung Z befasst sich in erster Linie mit Personalangelegenheiten. Die Abteilung I erfüllt die Aufgaben des Haushalts und die der Organisation für die Gerichte und Staatsanwaltschaften und regelt die Liegenschaftsangelegenheiten. Die mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte verbundenen Aufgaben sind der Abteilung IT zugeordnet. Daneben setzen sich die Abteilungen II (Zivilrecht) und III (Strafrecht) mit den jeweiligen rechtlichen Themen auseinander. Die Abteilung IV steht für den Justizvollzug, die Abteilung V befasst sich vor allem mit der Aus- und Fortbildung sowie der Personalgewinnung.
Das Ministerium der Justiz hat die Aufgabe, eine moderne, leistungsfähige und qualitätsorientierte Justiz für das Land Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Diese Aufgabe gelingt nur mit qualifizierten und hoch motivierten Mitarbeitenden. Wer in der Justiz tätig ist, trägt im hohen Maße Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger des Landes.
Unser höchstes Gut sind die Menschen in der Justiz.
Rund 43.000 Menschen sind in Nordrhein-Westfalen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in den vier Fachgerichtsbarkeiten, bei den Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug tätig. Sie tragen dazu bei, Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen und die Entscheidungen der Gerichte zu vollstrecken. Ferner widmen sich in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Landes zahlreiche Menschen den vielfältigen Ausbildungen in der Justiz bzw. der Fortbildung der Justizangehörigen. Daneben sind rund 22.000 Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit Rechtsprechungsaufgaben befasst und leisten einen wertvollen Beitrag zur Entscheidungsfindung der Gerichte.
Die Abteilung Z ist mit der Aufgabe der Personalplanung und der Personalförderung der Mitarbeitenden in der Justiz – ohne Vollzugs- und Rechtsreferendarpersonalien – betraut.
Strategische Personalplanung und Personalentwicklung
Aufgabe der Personalentwicklung ist es, den Mitarbeitenden in allen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn die Möglichkeit zu bieten, ihre individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen engagiert einzusetzen und weiterzuentwickeln. Hierzu sind die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, insbesondere für die Einarbeitung, Personalförderung, Personalführung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die nachfolgenden Beispiele zeigen einige aktuelle Handlungsfelder im Bereich der strategischen Personalentwicklung auf:
- Das beständig zu aktualisierende Rahmenkonzept zur Personalentwicklung bildet eine gemeinsame Grundlage für die aktive Personalentwicklung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und setzt Maßstäbe für die Führungs- und Gesprächskultur.
- Ein Schwerpunktthema des Ministeriums der Justiz ist aktuell „Vielfalt (vor)leben und respektieren“. Dabei ist ein Kernanliegen von Vielfaltsgerechtigkeit die Gleichberechtigung. Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen soll der Anteil von Frauen in Beförderungsämtern erhöht werden. Ferner wird mit dem geschlechterübergreifenden Handlungsfeld „Führen in Teilzeit“ ein Signal gesetzt, dass Führungs- und Familienverantwortung miteinander kompatibel sind und die Justiz für neue Arbeitsmodelle auch in Führungspositionen offen ist und diese fördert.
- Die zwischen dem Ministerium der Justiz und dem Hauptpersonalrat abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung über die Ausgestaltung der alternierenden Telearbeit soll allen Mitarbeitenden in der Justiz eine räumlich und zeitlich flexibilisierte Ergänzung zur bestehenden Form der Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsorganisation ermöglichen.
Personalangelegenheiten
Einen weiteren Schwerpunkt der Abteilung Z bilden die Personalangelegenheiten. Hierzu zählen nicht nur sämtliche Beförderungsverfahren im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst, die Entsendung von Richterinnen, Richtern, Beamtinnen und Beamten zu zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisationen und vieles mehr, sondern auch – in oberster Instanz – die Dienstaufsichts- und Disziplinarsachen. In diesem Zusammenhang ist die Abteilung Z mit Rechtsfragen insbesondere aus den Bereichen des Richter-, Beamten-, Tarif- und Personalvertretungsrechts sowie des Haftungsrechts für Amtspflichtverletzungen von Bediensteten, des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsmanagements und der Gleichstellung befasst. Ferner werden hier die Aufgaben des Justitiariats wahrgenommen.
Gesetzgebungs- und Grundsatzangelegenheiten
Weiterhin werden in der Zentralabteilung die Gesetzgebungsvorhaben und sämtliche Grundsatzfragen auf den Gebieten des Richter-, Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts, des Reise- und Umzugskostenrechts sowie des Anwalts- und Notarrechts einschließlich des Rechtsberatungswesens bearbeitet. Zudem wird die Staatsaufsicht über die Rechtsanwalts- und Notarkammern und die Aufsicht über die Notarinnen und Notare von hier ausgeführt. Der Abteilung obliegen ferner die dienstbezogenen Angelegenheiten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie der Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten der Justiz. Auch für das gesamte Justizkostenrecht ist die Abteilung Z zuständig.
Innerer Dienst
Zu den Aufgaben des Inneren Dienstes gehören die Planung, Organisation und Durchführung aller Maßnahmen und Dienste zur Gewährleistung eines funktionalen und wirtschaftlichen Geschäftsablaufs im Ministerium der Justiz.
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Verantwortlich: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Z, Stand: 2024
Abteilungsleiter: Ministerialdirigent Kay Holtgrewe
Abteilungsbüro: Regierungsbeschäftigte Ludwig, Tel: +49 211 8792-262
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat große Veränderungen und Herausforderungen zu bewältigen. Aufgabe der Justizverwaltung ist es, die hierfür erforderlichen Sach- und Personalmittel bereitzustellen. Dies erfordert eine konsequente und regelmäßige Überprüfung der Belastung der Gerichte und Behörden, der Vorschriften und der Ausstattung. Ziel ist es, die Justizstrukturen zu stärken, um eine möglichst bürgerfreundliche und effiziente Justiz zu bieten.
Finanzen
Für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben steht der Justiz ein Etat von rd. 5 Mrd. EUR zur Verfügung. Aufgabe des Ministeriums ist es, durch eine sachgerechte Verwendung dieser Finanzmittel die Funktionsfähigkeit der Justiz in allen Bereichen jederzeit zu gewährleisten.
Liegenschaften
Ohne das sprichwörtliche "Dach über dem Kopf" geht auch bei der Justiz nur wenig. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein - Westfalen stellt für seinen Geschäftsbereich sicher, dass alle Justizeinrichtungen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugs- sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen) bedarfsgerecht und funktional untergebracht sind.
Das Aufgabenfeld schließt neben der Überprüfung bestehender und neu entwickelter Unterbringungskonzepte notwendige Koordinierungsmaßnahmen und die Mitwirkung bei der Realisierung von Neubauvorhaben für die Justiz ein.
Organisation
Die Justiz ist eine lernende Organisation. Ihre Entwicklung und Modernisierung sind Teil eines ständigen Verbesserungsprozesses und werden bewusst als Daueraufgaben wahrgenommen. Ziel ist die Optimierung bestehender Organisationsstrukturen, wobei sowohl die Aufbauorganisation als auch die Ablauforganisation in den Blick genommen werden. Wie andere moderne „Dienstleistungsunternehmen“ auch soll die Justiz kompetent, schnell und effizient arbeiten, um ihren verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen und die Rechtsgewährung in unserem Land sicher zu stellen.
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Verantwortlich: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung I, Stand: 2023
Abteilungsleitung: Ministerialdirigent Mues
Abteilungsbüro: Regierungsbeschäftigte Abendroth, Tel: +49 211 8792-563
Eine leistungsfähige, bürgernahe und moderne Justiz muss heute eine digitalisierte Justiz sein. Den damit verbundenen Herausforderungen stellt sich die Abteilung IT. Dabei werden an die Justiz besonders hohe Ansprüche gestellt: Die verarbeiteten Daten müssen nicht nur jederzeit und langfristig verfügbar, sondern auch gegen Manipulation und unberechtigten Zugriff geschützt sein. Zudem muss die Justiz mit immer komplexeren digitalen Hilfsmitteln erstellte Schriftsätze bzw. digitales Beweismaterial adäquat verarbeiten können.
Einführung der elektronischen Akte
Ein wichtiger Baustein der Justiz der Zukunft ist die elektronische Akte. Die Abteilung IT leitet das landesweite Programm zur Einführung der E-Akte in allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren Einrichtungen. Dabei stehen zum einen die Softwareentwicklung und deren Einführung im Mittelpunkt, aber auch die Aus-wirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsabläufe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Zudem werden in der Abteilung IT die rechtlichen Grundlagen für eine digitale Aktenführung geschaffen und rechtliche Fragestellungen bewertet.
Elektronischer Rechtsverkehr
Ein weiterer Katalysator der Digitalisierung ist der elektronische Rechtsverkehr. Bereits seit 2018 ist dieser für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts und auch für die übrigen Kommunikations-partner der Justiz bundesweit flächendeckend eröffnet. Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und -anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, Schriftsätze ausschließlich elektronisch einzureichen.
Die Abteilung IT schafft die technischen und strukturellen Voraussetzungen für ei-ne rechtsichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zudem wird eine effiziente Bearbeitung der digitalen Eingänge gewährleistet.
Auch der grenzüberschreitende Rechtsverkehr in Europa wird derzeit europagesetzlich auf digitale Strukturen umgestellt. Der europaweite Zugang zum Recht und die innereuropäische Kommunikation zwischen Gerichten und Justizbehörden sollen sicherer und einfacher werden. Dieser Aufgabe widmet sich für die Bundesre-publik Deutschland die in Abteilung IT angesiedelte "E-Justiz Koordinierungsstelle Europa" (EKE) im Auftrag der Länder und des Bundes.
IT – Zentralisierung
Bei der elektronischen Aktenführung sind die Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit der IT ein absolutes Muss. Für eine sichere und zukunftsfähige Infrastruktur ist durch die Abteilung IT der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz NRW (ITD) bei dem Oberlandesgericht Köln aufgebaut worden. Dieser führt unter Fachaufsicht des Ministeriums die Zentrale IT-Betriebsstelle (ZBS) als ein justizeigenes Rechenzentrum in Münster. Die Überführung der Daten und Fachverfahren aller 226 Gerichte und Staatsanwaltschaften in die ZBS ist mit der Migration der letzten Behörde, der Staatsanwaltschaft Detmold, am 2. September 2022, erfolgreich abgeschlossen. Aus der ZBS werden nunmehr alle erforderlichen IT-Verfahren für sämtliche Gerich-te und Staatsanwaltschaften bereitgestellt.
Videokonferenzsysteme
Wesentlicher Ausdruck einer modernen, digitalen und bürgernahen Justiz ist auch die Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen. Der Einsatz von Videokonferenztechnik wird daher unabhängig von einer pandemischen Lage auch künftig ein wichtiges Element der Verfahrensgestaltung sein. Die Abteilung IT trifft die strategisch relevanten Entscheidungen für den Einsatz von Video-konferenztechnik und stellt sicher, dass die Gerichte mit Soft- und Hardware für sichere Videokonferenzen ausgestattet werden.
Zudem fördert das Ministerium der Justiz aktiv die Nutzung der mobilen Arbeit, auch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken; auch hieran ist die Abteilung IT maßgeblich beteiligt
Weitere Aufgaben
Neben diesen Aufgaben ist die Abteilung IT auch zuständig für die Planung, Entwicklung und Steuerung der aktuellen IT-Fachverfahren der Gerichte, Staatsan-waltschaften sowie des Vollzugs. Sie führt den Vorsitz der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz und unterstützt die Hausspitze bei den Aufgaben des Vorsitzes im E-Justice-Rat der Amtschefinnen und -chefs der Bundes- und Landesjustizverwaltungen.
Die Abteilung IT befasst sich zudem mit den Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz und den Entwicklungen der Legal Technology.
Informationssicherheit
Der innerhalb der Abteilung angesiedelte Ressort-CISO ("Chief Information Security Officer") koordiniert die Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der in der Justiz verarbeiteten Daten im Rahmen eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach dem IT-Grundschutz-Standard. Er ist in dieser Funktion unabhängig und berichtet unmittelbar an die Leitung des Ministeriums.
Elektronischer Rechtsverkehr
Sicherer und rechtlich wirksamer Austausch von Dokumenten mit Gerichten.
Elektronische Akte
Das Programm im e²-Länderverbund für die einheitliche Benutzeroberfläche am elektronischen Arbeitsplatz.
E-Justice-Rat
Der E-Justice-Rat (EJR) ist ein koordinierendes Gremium, welchem die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder angehören.
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Verantwortlich: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung IT, Stand: 2023
Abteilungsleiter: Ministerialdirigent Kexel
Abteilungsbüro: Regierungsbeschäftigte Hester, Tel: +49 211 8792-410
Im Bereich des Privatrecht und des Öffentlichen Rechts, einschließlich des Europäischen Rechts, wirkt das Ministerium der Justiz an der Gesetzgebung des Landes, des Bundes und der Europäischen Union mit. Daneben ist Abteilung II unter anderem zuständig für die internationalen Beziehungen in der Justiz und die Justizforschung.
Gesetzgebung
Zu den Aufgaben des Ministeriums der Justiz gehört die Gesetzgebung in den zentralen Bereichen des Privatrechts. Im täglichen Leben werden nahezu alle sozialen Kontakte hiervon mitbestimmt. Hierzu zählen insbesondere das Vertragsrecht, wie etwa das Kauf- und Mietrecht, der Schutz des Eigentums, auch des geistigen Eigentums, das Nachbarrecht, das Familien- und das Erbrecht sowie die rechtliche Betreuung von Volljährigen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind ihre Angelegenheiten zu besorgen. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Abteilung bildet außerdem das Recht der Kaufleute und der Gesellschaften sowie das sonstige Wirtschaftsrecht.
Daneben ist das Ministerium der Justiz zuständig für die Prozessordnungen der Zivilgerichte und der Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte). Die Verfahrensordnungen bestimmen maßgeblich, wie, in welchem Umfang und bei welchen Gerichten der Bürger Rechtsschutz erhält. Auch die Regelungen zur Zwangsvollstreckung und zum Insolvenzverfahren fallen in den Aufgabenbereich des Ministeriums der Justiz.
In allen genannten Bereichen wirkt Abteilung II für das Land an der Gesetzgebung mit. Auf der Ebene des Landes entwirft das Ministerium der Justiz Gesetze und begleitet die Gesetzentwürfe anderer Landesministerien im Rahmen der Ressortabstimmung. Das Privat- und Prozessrecht unterfällt zumeist der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Länder - und für Nordrhein-Westfalen mithin das Ministerium der Justiz - wirken hier vor allem über das Verfahren im Bundesrat an der Gesetzgebung mit. Viele rechtliche Regelungen werden inzwischen auch auf Ebene der Europäischen Union getroffen. Auch hier kann das Ministerium der Justiz vor allem über die Stellungnahmen im Bundesrat auf die europäische Gesetzgebung einwirken. Besondere Belange der Justiz und des Landes Nordrhein-Westfalen können auf diese Weise geltend gemacht werden.
Das Ministerium der Justiz greift darüber hinaus auch rechtspolitische Fragestellungen auf, wie z.B. mit dem im Länderkreis federführend geleiteten Projekt "Digitaler Neustart": Viele Gesetze - allen voran das Bürgerliche Gesetzbuch - stammen aus einer Zeit, als die Digitalisierung und die Bedeutung privater Daten noch nicht absehbar waren. Das Ministerium der Justiz hat daher bereits 2015 eine bundesweite Diskussion angestoßen, ob zentrale Regelungen des Privatrechts an die neuen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen sind. Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" von Bund und Ländern unter dem Vorsitz des Ministeriums der Justiz hat hierzu mittlerweile mehrere Berichte vorgelegt und beschäftigt sich fortlaufend mit zahlreichen Fragestellungen im Bereich der Digitalisierung und deren Folgen für das europäische und nationale Zivilrecht. Die Berichte reichen von Themen wie "Dateneigentum", "Algorithmentransparenz" und "Robotic Law" bis hin zu "Löschungspraxis der Plattformen", "Krypto-Token" und "Haftungsfragen der Künstlichen Intelligenz". Alle Berichte sind im Internet unter dem Stichwort "Digitaler Neustart" abrufbar.
Daneben hat das Ministerium der Justiz – gemeinsam mit der Justizbehörde Hamburg – eine von den Justizministerinnen und Justizministern im Juni 2018 eingerichtete Länderarbeitsgruppe geleitet, um die Gerichts- und Verfahrensstrukturen im Wirtschafts- und Handelsrecht auf Möglichkeiten von Verbesserungen zu untersuchen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt zu stärken. Die Arbeitsgruppe hat ihren Abschlussbericht einschließlich eines detailliert ausgearbeiteten Gesetzentwurfs zur Justizministerkonferenz im November 2020 vorgelegt, den der Bundesrat anschließend mit Beschluss vom 7. Mai 2021 dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat. Da der Deutsche Bundestag das Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 nicht mehr abschließen konnte, wird der Gesetzentwurf in Kürze erneut dem Bundesrat zwecks Einbringung in den Deutschen Bundestag vorgelegt.
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Ein weiteres aktuelles Anliegen der Abteilung II ist es, gerade bei sogenannten "Massenverfahren" – also einer sehr großen Zahl von Einzelverfahren, die dieselben Rechtsfragen zum Gegenstand haben – eine zügigere höchstrichterliche Klärung der grundsätzlichen Punkte zu ermöglichen. Zur Lösung dieser Problematik – aber auch zur allgemeinen Beschleunigung der höchstrichterlichen Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen – soll im Zivilprozessrecht ein Direkt-Vorlageverfahren zum Bundesgerichtshof eingeführt werden. Folgende Vorteile würde ein solches Vorlageverfahren bieten:
- Rechtsfragen von grundsätzlicher Natur gelangen zügig zum Bundesgerichtshof, ohne zuvor zwei Instanzen mit eventuell zeitaufwändigen Beweisaufnahmen durchlaufen zu müssen.
- Eine frühe Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs verringert stetig neue gleichgerichtete Klagen und erleichtert aufgrund vorhandener Leitlinien den Abschluss bereits rechtshängiger Verfahren.
- Aufwändige Beweiserhebungen oder Schadensberechnungen der Instanzgerichte erübrigen sich, wenn sie nach einer frühen Entscheidung des Bundesgerichtshofs – beispielsweise zu Verjährungsfragen – nicht entscheidungserheblich sind.
Um die Überlegungen in die Praxis umzusetzen, hat das Ministerium der Justiz das Thema im Juni 2021 der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgelegt, die beschlossen hat, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und des Bundes weitergehende Vorbereitungen trifft.
Verfassungsrecht
Das Ministerium der Justiz ist eines der klassischen Verfassungsressorts innerhalb der Landesregierung. Es ist Mitglied im sogenannten „Interministeriellen Ausschuss für Verfassungsfragen“. Dieser berät die Landesregierung in verfassungsrechtlichen Fragen, wirkt in Verfahren vor dem Bundes- und Landesverfassungsgericht mit und prüft Staatsverträge und Verwaltungsabkommen.
Über den Zaun: Internationale Zusammenarbeit und Justizforschung
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen pflegt enge Beziehungen zu den Justizverwaltungen europäischer, aber auch außereuropäischer Staaten und unterstützt Reformprojekte der Europäischen Union. Zur Erweiterung des Wissensstandes betreibt das Ministerium auch Justizforschung. Es vergibt Forschungsaufträge an Hochschulen und andere Institutionen. Die Forschungsvorhaben befassen sich mit aktuellen und praktisch wichtigen Themen der Justiz.
Wichtige Güter Einzelner, beispielsweise Leben, Gesundheit oder Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger, aber auch wichtige Gemeinschaftsgüter wie die Umwelt oder die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats, mit dem Mittel der Kriminalstrafe gegen erhebliche Verletzungen zu schützen – das ist die Aufgabe des Strafrechts. Die Strafrechtspflege dient daneben auch der Vermittlung des universellen Geltungsanspruchs unserer Rechtsordnung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, um den besonderen Charakter Nordrhein-Westfalens als tolerantes und vielfältiges Land dauerhaft zu bewahren. Die Auslegung, Anwendung und Fortentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts bestimmen die Arbeit der Abteilung III des Ministeriums der Justiz.
Gesetzgebung
Da Straf- und Strafprozessrecht fast immer Bundesrecht ist, gehört zu den Aufgaben des Ministeriums der Justiz auch die Vorbereitung der Beratung von Gesetzentwürfen im Bundesrat und seinen zuständigen Ausschüssen. Soweit es um das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht geht, obliegt Nordrhein-Westfalen die Berichterstattung im Rechtsausschuss des Bundesrats.
Dienst- und Fachaufsicht
Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen wenden das geltende Recht in eigener Verantwortung an. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist in Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet. Dem kommt die inhaltliche Unabhängigkeit der bei den 19 Staatsanwaltschaften des Landes tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sehr nahe. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, ohne Ansehen der Person zu ermitteln, wenn sie von dem Verdacht einer Straftat erfahren. Hierüber wachen die beiden Generalstaatsanwälte und die Generalstaatsanwältin des Landes, die ihrerseits der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz unterliegen.
Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört es, vor allem festzulegen, wie die Gesetze organisatorisch umgesetzt werden, um eine möglichst zügige, effiziente und zeitgemäße Strafverfolgung und Strafvollstreckung sicherzustellen. Hierzu werden Richtlinien und sonstige Verwaltungsvorschriften, aber auch Handreichungen und andere Materialien zur Unterstützung erarbeitet bzw. erlassen. Richtlinien gibt es zum Beispiel für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei, für die Verfolgung der organisierten Kriminalität, der Umweltkriminalität und der Korruption.
Solche allgemeinen Regelungen stellen eine gleichmäßige Strafrechtspflege in Nordrhein-Westfalen sicher. Sie dienen der Qualitätssicherung und – soweit erforderlich – auch der Optimierung von Verfahrensabläufen und der Sachbearbeitung.
Auf gesellschaftliche Entwicklungen kriminalpolitisch reagieren
Empirische Daten spielen für eine rationelle und effiziente Strafrechtspflege eine große Rolle. Entwicklungen frühzeitig erkennen und den Erfolg von Maßnahmen überprüfen zu können, ist für zukünftige Entscheidungen von hoher Wichtigkeit. Deshalb werden im Ministerium der Justiz für viele Sachbereiche statistische Erhebungen und zu aktuellen kriminalpolitischen Fragen Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet.
Bündelung von Ressourcen und Wissen
Die Abteilung III im Ministerium der Justiz wirkt zudem organisatorisch darauf hin, dass Ressourcen in der Strafjustiz gebündelt werden, wenn Kriminalitätsformen hierdurch wirksamer begegnet werden kann oder eine Bündelung von Wissen sinnvoll erscheint.
Dies betrifft z. B. den Bereich der sog. Vermögensabschöpfung. Dort, wo es möglich ist, bemühen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sich darum, Straftäterinnen und Straftätern die Gewinne aus strafbaren Handlungen zu nehmen und den Opfern bei der Zurückgewinnung verlorener Vermögenswerte zu helfen. Durch diese Maßnahmen wird insbesondere der Organisierten Kriminalität oder der Wirtschaftskriminalität die finanzielle Basis entzogen. Um über Zuständigkeitsgrenzen hinaus mit langfristig gebündeltem Sachverstand und zusätzlichen Ressourcen das Dunkelfeld aufzuhellen, sind seit dem 16. September 2020 vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften für herausgehobene Verfahren der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität und für Vermögensabschöpfung sowie bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Organisierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) eingerichtet.
Da mit der zunehmenden Digitalisierung weiterer Lebensbereiche auch die Bedeutung der Strafverfolgung im Cyberbereich wächst und hierauf rechtlich und ermittlungstaktisch angemessen zu reagieren ist, wurde zudem bereits im April 2016 die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln gegründet. Dort übernehmen spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Verfolgung in herausgehobenen Verfahren und beraten die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes. Für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Spuren im Netz, die Anhaltspunkte für die Verbreitung von Kinderpornographie bzw. die Begehung von aktiven Missbrauchstaten geben, ist seit Juli 2020 bei der Zentral- und Ansprechstelle eine landesweit zuständige Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien eingerichtet.
Auch ist seit dem Frühjahr 2018 die Strafverfolgung von "Gefährdern" und von Straftaten mit terroristischem Hintergrund für das ganze Land bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf konzentriert. Die dort angesiedelte Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) arbeitet nicht nur mit dem Landeskriminalamt, sondern auch mit den Verfassungsschutzbehörden und weiteren Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene zusammen, da Informationsaustausch und -bündelung gerade bei der Bekämpfung von Terrorismus höchste Priorität hat.
Ambulante Soziale Dienste der Justiz und Straffälligenhilfe
Aufgabe des Ministeriums der Justiz ist es ferner, die fachlichen und organisatorischen Strukturen des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz zu schaffen und gegebenenfalls zu optimieren. Der Soziale Dienst besteht aus den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe und ist an jedem Sitz der 19 Landgerichte eingerichtet. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung und Rückfallprävention.
Um die staatlichen Angebote zur Resozialisierung und Haftvermeidung effektiv zu ergänzen, fördert das Ministerium der Justiz verschiedene Projekte der Straffälligenhilfe. Hierzu zählen unter anderem die Förderung von Projekten freier Arbeit insbesondere zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen und der Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs als eine sinnvolle Möglichkeit der einvernehmlichen, außergerichtlichen Konfliktschlichtung.
Opferschutz
Neben der sozialen Integration straffällig gewordener Personen stellt der professionelle Umgang mit Verletzten von Straftaten ein wesentliches Merkmal der modernen Strafrechtspflege dar. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung hat das Ministerium der Justiz die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen und überwacht diese kontinuierlich. Seit dem 1. Januar 2017 nehmen speziell ausgebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Rahmen der Gerichtshilfe auch die Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung wahr und gewährleisten so eine flächendeckende Grundversorgung für besonders hilfs- und schutzbedürftige Opfer von Straftaten.
Seit dem 1. Dezember 2017 dient zudem die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen. Die Opferschutzbeauftragte mit ihrem vierköpfigen Team hat ihren Dienstsitz in Köln.
Gnade
Im Bereich der Strafvollstreckung können besondere Härtefälle durch das Gnadenrecht gemildert werden, dessen Fortentwicklung und Überwachung ebenfalls Aufgabe des Ministeriums der Justiz ist.
Internationale Zusammenarbeit
Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich der Abteilung III ist die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Dazu gehört nicht nur die praktische Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der internationalen Rechthilfe. Deutschland hat sich als Mitglied einer Vielzahl internationaler bi- und multilateraler Vereinbarungen sowie als Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Anerkennung und innerstaatlichen Umsetzung von internationalen Standards zur Harmonisierung von Straf- und Verfahrensvorschriften und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung verpflichtet. Zudem hat die Europäische Staatsanwaltschaft mit einem Zentrum in Köln zum 1. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen. An diesen für die Zukunft wichtigen Entwicklungen ist die Strafrechtsabteilung u. a. durch die Mitarbeit in mehreren EU-Gremien intensiv beteiligt.
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Verantwortlich: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung III, Stand: 2022
Abteilungsleiter: Ministerialdirigent Dr. Burr
Abteilungsbüro: Regierungsbeschäftigte Hilger, Tel: +49 211 8792-201
Nordrhein-Westfalen verfügt mit rund 19.000 Haftplätzen und zurzeit mehr als 9.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über den mit Abstand größten Justizvollzug in Deutschland. Das Ministerium der Justiz übt durch die Abteilung IV die Dienst- und Fachaufsicht über die zum Justizvollzug zählenden 36 Justizvollzugsanstalten (einschließlich des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg), fünf Jugendarrestanstalten und die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen aus.
Gestaltung des Vollzugs
Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen nimmt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr: Sein Ziel ist es, auf die ihm anvertrauten Gefangenen mithilfe eines strukturierten Behandlungsprogramms nach Möglichkeit derart verhaltensändernd einzuwirken, dass sie nach ihrer Entlassung nicht rückfällig werden und erneut Rechtsgüter der Gemeinschaft oder einzelner Personen beeinträchtigen. Ein so verstandener Justizvollzug dient unmittelbar dem Schutz der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.
Das Ministerium der Justiz gestaltet den Justizvollzug durch vollzugspolitische Konzepte und fördert kontinuierlich die Weiterentwicklung inhaltlicher, strategischer und gesetzlicher Vorgaben. Auch über Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Vollzugsgestaltung - hervorzuheben sind hier z. B. das Arbeitsbetriebswesen, Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Bildung der Gefangenen sowie das Übergangsmanagement - entscheidet das Ministerium der Justiz.
Sicherheit
Zu den Aufgaben des Justizvollzugs gehört es auch, die Sicherheit der Bevölkerung vor weiteren Straftaten ebenso wie für den Gewaltschutz sowie für die übrige Sicherheit der im Vollzug Tätigen und der Gefangenen zu sorgen. Mit Hilfe moderner Technik, praktikabler Bestimmungen und professioneller Fortbildungsmaßnahmen werden die baulich-technischen, administrativ-organisatorischen und sozialen Bedingungen - auch auf der Basis der im Zuge der Aufarbeitung besonderer vollzuglicher Vorkommnisse gewonnenen Erkenntnisse- fortlaufend optimiert.
Haftplatzmanagement und Logistik
Die Belegung der Justizvollzugsanstalten wird zentral vom Ministerium der Justiz gesteuert. Ein wichtiges Instrument hierfür ist der Vollstreckungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen. Ebenso setzt das Ministerium der Justiz die Belegungsfähigkeit und die Vollstreckungszuständigkeit der einzelnen Vollzugseinrichtungen fest. Zudem werden von der Aufsichtsbehörde Grundsatzangelegenheiten des Gefangenentransports geregelt.
Landesjustizvollzugsdirektion
Die Landesjustizvollzugsdirektion unterstützt und stärkt die Justizvollzugsanstalten bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Steuerung der grundlegenden Aufgaben in den Referaten Organisation, Fachaufsicht, Sicherheit und Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Landesjustizvollzugsdirektion
Fachaufsicht für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen.
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Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung IV, Stand: 2023
Abteilungsleiterin: Ministerialdirigentin Ströttchen
Abteilungsbüro: Regierungsbeschäftigte Höner, Tel: +49 211 8792-269
Ausbildung
Das Ministerium der Justiz ist für die Ausbildung der Juristinnen und Juristen und der Angehörigen der justizeigenen Ausbildungsberufe verantwortlich. Abteilung V schafft insbesondere die Rahmenbedingungen für die volljuristische Ausbildung, d.h. das Studium der Rechtswissenschaft und den juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich der juristischen Prüfungen; ferner für das duale Studium der Rechtspflege, die Amtsanwaltsausbildung, die dualen Ausbildungsgänge zu Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten, für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes, die Ausbildung der Justizfachangestellten und für den Justizwachtmeisterdienst, ebenfalls einschließlich der jeweiligen Prüfungen. Sie übt zudem die Fachaufsicht über die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen aus. Ergänzt werden die genannten Ausbildungsgänge durch das Aufbaustudium Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre und die Qualifizierungslehrgänge für Aufstiege und Beförderungen, die ebenfalls durch die Abteilung V verantwortet werden.
Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus dauerhaft den Vorsitz des ständigen Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung inne. Dieser wird vom Ministerium der Justiz ausgeübt.
Das Ministerium setzt sich fortlaufend für strukturell und inhaltlich optimale Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen ein.
Fortbildung
Um den hohen Qualitätsstandard der Justiz fortlaufend zu gewährleisten, halten wir ein umfangreiches Angebot an nationalen und internationalen Fortbildungsveranstaltungen vor. Die Justizangehörigen haben so jederzeit die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu aktualisieren und zu vertiefen. Der Abteilung V obliegt die Gesamtkoordination des Fortbildungsprogramms und die Aufsicht über die Fortbildungseinrichtungen, insbesondere die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rechtskunde
Die frühe Vermittlung unserer Grundwerte und der Prinzipien unseres Rechtsstaatsystems ist das Anliegen einer Kooperation des Ministeriums der Justiz mit dem Ministerium für Schule und Bildung. Die Rechtskundeangebote werden im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Das Ministerium der Justiz regelt die Rahmenbedingungen und stellt den dezentral verantwortlichen Landgerichten die finanziellen Mittel bereit.
Juristische Zeitgeschichte
Der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ist es ein Anliegen, die Aufarbeitung und kritische Auseinandersetzung der Justiz mit der Zeit des Nationalsozialismus sowie der Entwicklung nach 1945 zu fördern. Die seit 1988 bei der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelte Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" liefert hierzu einen wichtigen Beitrag. Ihre Aufgabe besteht darin, die Verstrickung der Justiz in den Unrechtsstaat zu erforschen und im Rahmen der Fortbildung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz zu vermitteln, aber auch Ansprechpartner für alle an diesem Thema Interessierten zu sein.
Nachwuchsgewinnung
Mit ca. 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Justiz zu den größten Arbeitgebern des Landes. Abgänge aus Alters- und sonstigen Gründen sowie die Schaffung zusätzlicher Stellen führen zu einem kontinuierlich hohen Einstellungsbedarf in nahezu allen Berufsgruppen. Dies stellt die Justiz, wie auch andere Arbeitgeber, vor Herausforderungen, denn qualifizierte Nachwuchskräfte sind auf dem Bewerbermarkt hart umkämpft. Die Nachwuchsgewinnung gehört deshalb zu den zentralen Zukunftsthemen der Justiz NRW.
Um in dem intensiven Wettbewerb um geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu bestehen und vakante Stellen auch weiterhin zeitnah besetzen zu können, hat das Ministerium der Justiz eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingerichtet, die von der Leiterin der Abteilung V angeleitet wird. Die Projektgruppe befasst sich mit allen Fragen, die für die Personalgewinnung von Belang sind.
Das Ministerium der Justiz erarbeitet die Personalgewinnungskampagnen zusammen mit der Werbeagentur Castenow. Ziel der Kampagnen ist es, die teilweise recht unbekannten Berufsbilder der Justiz in den Fokus qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber zu rücken.
Zentrum für Interkulturelle Kompetenz
Das im Jahr 2018 offiziell eröffnete Zentrum wurde eingerichtet, um gesellschaftliche Herausforderungen an den Rechtsstaat zu erkennen und die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in den Bereichen Extremismusprävention, interkulturelle Kompetenz, Nichtdiskriminierung, Diversität und im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und weiteren Ungleichwertigkeitsideologien zu fördern.
Zu den Aufgaben des ZIK gehören Entwicklung und Steuerung von Fort- und Weiterbildungen sowie die konzeptuelle Unterstützung des Ministeriums der Justiz in den oben genannten Themenfeldern. Darüber hinaus unterstützt das ZIK die Justiz NRW in ihren Bemühungen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu fördern und Zugänge zum Rechtsstaat für Personen mit wenig Wissen über den Rechtsstaat und/oder Vorbehalten gegen den Rechtstaat zu verbessern. Hierzu gehört der Aufbau einer Konzeptions- und Koordinierungsstelle zur Förderung des rechtsstaatlichen Dialogs mit einem tragfähigen Netzwerk.
Im Rahmen der Rechtsstaatsstärkung befasst sich das ZIK mit der Entwicklung neuer interkultureller Fortbildungskonzepte, mit der Pilotierung des Einsatzes von Sprach- und Kulturmittlern für die Justiz NRW sowie weiteren Vorhaben, die das übergeordnete Ziel unterstützen und damit zugleich einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Ruhr-Konferenz
Das Ministerium der Justiz unterstützt mit großem Engagement die Ruhr-Konferenz. Mit unserem Themenforum "Den Rechtsstaat stärken - Integration fördern" wollen wir das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken und diejenigen (zurück-)gewinnen, die misstrauen, weil sie schlicht keine Kenntnis von den Vorzügen und Grenzen der rechtsstaatlichen Ordnung haben, deren Vertrauen durch negative Erfahrungen erschüttert wurde oder sie den Staat z.B. in ihren Herkunftsländern als Feind kennengelernt haben. "Diejenigen", das sind alle Menschen, die sich nicht oder wenig mit dem Rechtsstaat identifizieren, Personen mit Zuwanderungsgeschichte genauso wie Personen ohne Migrationsbiographie. Akzeptanz für und Identifikation mit dem Rechtsstaat zu schaffen ist eine Querschnittsaufgabe mit einer großen Anzahl an staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Die Ruhr-Konferenz bietet einen idealen Rahmen, um diese Akteure zusammenzubringen, zu vernetzen und mit vereinten Kräften konkrete Maßnahmen zu planen und zu greifbaren Erfolgen zu führen.
Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ist dem Ministerium der Justiz angegliedert. Es ist in erster Linie zuständig für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus ist es zuständig für weitere Prüfungsverfahren (Rechtspflegerprüfung, Prüfung für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, bei den Justizvollzugseinrichtungen sowie – als Gemeinsames Prüfungsamt im Verbund mit anderen Bundesländern – für die Amtsanwaltsprüfung und die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gem. §§ 16 ff. EuRAG).
Das Landesjustizprüfungsamt besteht aus der Präsidentin, der geschäftsführenden Vertreterin sowie aus weiteren hauptamtlichen und nebenamtlichen Mitgliedern. Die hauptamtlichen Mitglieder, die langjährige Erfahrungen im Ausbildungsbereich haben, bilden den Stamm der Prüferinnen und Prüfer und sorgen so für die Einheitlichkeit der Prüfungsmaßstäbe. Die nebenamtlichen Prüferinnen und Prüfer kommen aus der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft, aus dem Bereich der Notarinnen und Notare, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, der Verwaltung und der Wirtschaft; sie tragen dazu bei, alle Aspekte der juristischen Praxis auch in den Prüfungen abzubilden.
Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
Einzelheiten zum Aufbau und den Aufgaben sowie zahlreiche weiterführende Informationen rund um die juristische Ausbildung und die Prüfungen.
Jahresberichte
über die Prüfungsverfahren.
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Verantwortlich: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesjustizprüfungsamt, Stand: 2022
Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Halstenberg-Bornhofen
Büro des Landesjustizprüfungsamtes: Regierungsbeschäftigte Muschter / Regierungsbeschäftigte Cremers, Tel: +49 211 8792-284
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