Aktueller Inhalt:
Die Justiz NRW bietet daher seit vielen Jahren in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung freiwillige Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften in der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen und an zahlreichen Berufskollegs an, um Verständnis und Akzeptanz für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts zu wecken.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung der Integration geflüchteter Menschen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2016 "Basiskurse Rechtskunde für jugendliche Geflüchtete" an weiterführenden Schulen und Berufskollegs angeboten. Es ist zudem beabsichtigt, das erfolgreiche Pilotprojekt "Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an Grundschulen" möglichst flächendeckend auszuweiten, um Kinder im Alter von 9 - 10 Jahren kindgerecht an den Rechtsstaat und seine Errungenschaften heranzuführen.
Mit einem neuen Handlungsauftrag aus dem Zukunftsvertrag für NRW zur Rechtsstaatsbildung setzt die Justiz NRW in neuen Formaten auf Begegnung und niedrigschwelligen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, um Recht und Rechtsstaat erfahrbar zu machen und Vertrauen in die Arbeit der Justiz zu fördern.