GESETZE, VERTRÄGE, EG-RECHTSAKTE

IM INTERNATIONALEN RECHTSVERKEHR AUF DEM GEBIETE DES FAMILIENRECHTS

EINSCHL. DES ADOPTIONSRECHTS

·         Gesetz zum internationalen Familienrecht (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 19)

EG-RECHT

·         Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen

 

o    Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898)
- Artikel 1 - Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG) -

 

·         Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007

 

o    Verzeichnis der Vertragsstaaten

·         Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000

o    Anhang I - Anhang II - Anhang III - Anhang IV (als Worddokumente)

Die Verordnung ist am 1. August 2004 in Kraft getreten, sie gilt ab 1. März 2005

INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN ZUR ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN IN FAMILIENSACHEN

·         Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

o    Verzeichnis der Vertragsstaaten

o    Gesetz vom 25. Juni 2009 zum Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602)

Anmerkung der Redaktion IR-Online:

Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

·         Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

o    Verzeichnis der Vertragsstaaten

o    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 18. Juli 1961 (Zustimmungsgesetz)

o    Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 18. Juli 1961

  • Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

·         Europäisches Übereinkommen vom 20.05.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses

o    Gesetz zum Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20.05.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses vom 05.04.1990

o    Gesetz zur Ausführung von Sorgerechtsübereinkommen und zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie anderer Gesetze vom 05.04.1990 (bitte § 56 des Gesetzes zum internationalen Familienrecht (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG) vom 26. Januar 2005 beachten)

o    Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 25. September 2012 (BGBl. II S. 1229)

Zentrale Behörde nach dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen ist seit dem 01.01.2007 das Bundesamt für Justiz (BfJ) . Weitere Informationen - insbesondere empfohlene Formulare - finden Sie auf der Homepage des BfJ.

·         Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

o    Verzeichnis der Vertragsstaaten

o    Gesetz zum Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20.05.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses vom 05.04.1990

o    Gesetz zur Ausführung von Sorgerechtsübereinkommen und zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie anderer Gesetze vom 05.04.1990 (bitte § 56 des Gesetzes zum internationalen Familienrecht (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG) vom 26. Januar 2005 beachten)

Zentrale Behörde nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen ist seit dem 01.01.2007 das Bundesamt für Justiz (BfJ). Weitere Informationen - insbesondere empfohlene Formulare - finden Sie auf der Homepage des BfJ.

·         Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen

o    Verzeichnis der Vertragsstaaten

o    Gesetz vom 17. März 2007zu dem Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen
(BGBl. 2007 II S. 323)

o    Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz - ErwSÜAG)

Zentrale Behörde nach dem Übereinkommen ist das Bundesamt für Justiz (BfJ).

ÜBEREINKOMMEN ZUR INTERNATIONALEN ADOPTION

Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen ist seit dem 01.01.2007 das Bundesamt für Justiz (BfJ) . Weitere Informationen - z. B. Gesetzestexte (AdÜbAG, AdVermiG, AdWirkG) - finden Sie auf der Homepage des BfJ und auf den jeweiligen Websites der Zentralen Adoptionsstellen, in NRW die Landesjugendämter beim

ÜBEREINKOMMEN ZUR GELTENDMACHUNG VON UNTERHALTSANSPRÜCHEN

·         Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007

o    Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) (siehe insoweit das Auslandsunterhaltsgesetz und das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz)

o    Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 2. Juli 2014 (BGBl. I S. 887)

·         UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

o    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Februar 1959

o    Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamtes für Justiz vom 17. Dezember 2006 (Art. 4 Abs. 8) (BGBl. 2006 I S. 3173)

o    Verzeichnis der Vertragsstaaten

o    Verzeichnis der Empfangsstellen

o    Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 28. September 2011 (BGBl. II S. 1139)

o    RV des JM NRW vom 17.12.2007 (9311 - II. 3)

o    Musterformulare für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in deutschsprachige Länder sowie zweisprachige Fassungen finden sich im Internetangebot der deutschen Empfangs- und Übermittlungsstelle, dem Bundesamt für Justiz

·         Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG) vom 19. Dezember 1986

o    Begründung zum Gesetzentwurf - BR-Drs. 32/85 -

Zentrale Behörde für Ersuchen nach dem AUG ist seit dem 01.01.2007 das Bundesamt für Justiz (BfJ). Weitere Informationen, insbesondere eine Staatenliste sowie Antragsformulare, finden Sie auf der Homepage des BfJ.

 

Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts am 18. Juni 2011 ist das Auslandsunterhaltsgesetz vom 19. Dezember 1986 außer Kraft getreten (Artikel 20 des Gesetzes) -siehe oben -