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Vor den Finanzgerichten können Sie sich gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und Zollverfahren gegen Sie ergehen. Kindergeldstreitigkeiten gehören ebenfalls vor die Finanzgerichte. Die Bestrafung von Steuersündern fällt hingegen nicht in die Zuständigkeit der Finanzgerichte.
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Finanzgerichtsbarkeit
02:11
In diesem Erklärfilm wird der Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens erläutert. Manfred legt gegen seinen Steuerbescheid Einspruch ein. Nach Ablehnung des Einspruchs bleibt ihm nur noch die Klage vor dem Finanzgericht – sein gutes Recht als Steuerbürger.