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Grundsätzlich werden ausländische juristische Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt. Es besteht aber die Möglichkeit, zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, wenn die Bewerberinnen und Bewerber über ausländische Qualifikationen und die erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht verfügen. Europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können unter bestimmten Voraussetzungen zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden. Im Einzelnen: