Aktueller Inhalt:
Dieser verfassungsrechtlich verankerte Gleichheitsgrundsatz kommt erst dann für alle Menschen voll zur Geltung, wenn wir ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten Rechnung tragen, mögliche Hindernisse im Zugang sowohl zum Recht als auch zur Justiz als Arbeitgeberin erkennen und abbauen und die Perspektiven von Betroffenen einbeziehen. Für mehr Chancengerechtigkeit und die bewusste Wertschätzung von Vielfalt initiieren wir diversitätsfördernde Projekte und schaffen Strukturen für mehr Kompetenzen und Prozesswissen in der Förderung von Vielfalt in der Justiz NRW.
Die Vielfalt der Gesellschaft hat ausdrücklich bei uns ihren Platz: Nach Eignung, Befähigung und Leistung suchen wir die besten Köpfe aus allen Gruppen und Teilen der Gesellschaft für die Arbeit im Rechtsstaat. Wir fördern aktiv Diversität in unseren Reihen und wollen auch die Menschen erreichen, denen sich die Justiz als Arbeitgeberin bislang noch nicht erschlossen hat und ermutigen ausdrücklich zu einer Bewerbung.
Ein Kernanliegen von Vielfaltsgerechtigkeit ist die Gleichberechtigung. Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen soll der Anteil von Frauen in Beförderungsämtern erhöht werden. Ferner wird mit dem geschlechterübergreifenden Handlungsfeld "Führen in Teilzeit" ein Signal gesetzt, dass Führungs- und Familienverantwortung miteinander kompatibel sind und die Justiz Nordrhein-Westfalen für neue Arbeitsmodelle auch in Führungspositionen offen ist und diese fördert.
Mit diesen Schwerpunkten wird zugleich der Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN Rechnung getragen, in der es u. a. heißt:
"Wir werden durch eine Vielzahl von Maßnahmen mehr Frauen als Führungskräfte in der Justiz gewinnen,
das Führen in Teilzeit stärken und dafür sorgen, dass unsere Justiz vielfältiger wird."
Neben einem aktuellen und umfassenden Fortbildungsangebot zu Diversitäts- und Antidiskriminierungsthemen für alle Mitarbeitenden, werden Führungskräfte in der Justiz im Rahmen von verpflichtenden Fortbildungen u.a. in ihrer Diversitätskompetenz geschult, damit unsere Mitarbeitenden in einem wertschätzenden, empathischen Arbeitsumfeld ihr volles Potenzial entfalten können und Vielfalt im Rahmen der aktiven Personalentwicklung vorgelebt wird. Denn unser höchstes Gut sind die Menschen in der Justiz.