Aktueller Inhalt:
Verfahren der Familien-, Zivil-, Straf-, freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Ihnen an dieser Stelle erläutert. Wie läuft ein Zivilverfahren ab? Wie erhalte ich eine Einstweilige Verfügung? Was ist ein Titel? Diese und weitere Fragen werden Ihnen in den nachfolgenden Bereichen erläutert. Der Begriff "Freiwillige Gerichtsbarkeit" umschreibt bestimmte Verfahren vor den Amtsgerichten, wie z. B. die Erteilung eines Erbscheins bei einem Todesfall, die Einrichtung einer Betreuung bei der Erkrankung eines Angehörigen oder die Eintragungen im Grundbuch z. B. beim Hauskauf.