Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und wie man ihn durchsetzt: Erläuterungen dazu finden Sie im Bürgerservice: Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt. Leben die Eltern getrennt, so muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, „Barunterhalt“ zahlen, also einen monatlichen Geldbetrag. Dieser richtet sich nach der Höhe des Einkommens dieses Elternteils.
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