Aktueller Inhalt:
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht den Prozessbeteiligten, Klagen, Anträge oder sonstige Schriftsätze wie auch alle anderen verfahrensbezogenen Dokumente rechtssicher elektronisch bei Gericht einzureichen und entspricht so den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft.
Verpflichtend wird dies für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Rechtsanwälte, Notare ab dem 01.01.2022 und schließt auch die Kommunikation mit den Gerichtsvollziehern/Gerichtsvollzieherinnen ein. Für den Geltungsbereich des FamFG wird auf § 14b FamFG n. F. Bezug genommen. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt für die übrigen Einreicher weiterhin möglich. Gleichzeitig haben die Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Rechtsanwälte und Notare ab dem 01.01.2022 einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments zu eröffnen.
Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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