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Mitarbeitergruppe

Quelle: Justiz NRW

Justizaufbau

274 Justizeinrichtungen mit rd. 40.000 Beschäftigen

Nahezu 40.000 Justizangehörige sind im Land Nordrhein-Westfalen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in vier Fachgerichtsbarkeiten, bei den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug tätig. In diesem Bereich wird die Organisation der Justiz des Landes mit ihren verschiedenen Justizzweigen vorgestellt.

Die Organisation der verschiedenen Geschäftsbereiche in der Justiz Nordrhein-Westfalen obliegt in erster Linie den Obergerichten und Mittelbehörden. Die Vielzahl der unterschiedlichen Bereiche wie z. B. der Oberlandesgerichte macht deutlich, welch breites Spektrum die nordrhein-westfälischen Justiz abdeckt.

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    Justizaufbau in der Übersicht

    Grafische Darstellung der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes.

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    Ordentliche Gerichtsbarkeit

    Der größte Gerichtszweig ist die ordentliche Gerichtsbarkeit; zu ihr gehören 129 Amtsgerichte, 19 Landgerichte und drei Oberlandesgerichte mit mehr als drei Viertel der in der Rechtspflege des Landes Beschäftigten. Hier lädt das Amtsgericht Langenfeld zu einem virtuellen Rundgang ein.

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    Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit zählen sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster.

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    Finanzgerichtsbarkeit

    Die drei Finanzgerichte haben ihren Sitz in Düsseldorf, Köln und Münster.

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    Sozialgerichtsbarkeit

    In Nordrhein-Westfalen bestehen acht Sozialgerichte; ihnen übergeordnet ist das Landessozialgericht des Landes in Essen.

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    Arbeitsgerichtsbarkeit

    Neben den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln gibt es 30 Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen.

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    Staatsanwaltschaften

    Den drei Generalstaatsanwaltschaften in Düsseldorf, Hamm und Köln sind 19 Staatsanwaltschaften angegliedert.

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    Justizvollzug

    In Nordrhein-Westfalen gibt es 36 Justizvollzugsanstalten mit mehr als 18.500 Plätzen.