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Die Organisation der verschiedenen Geschäftsbereiche in der Justiz Nordrhein-Westfalen obliegt in erster Linie den Obergerichten und Mittelbehörden. Die Vielzahl der unterschiedlichen Bereiche wie z. B. der Oberlandesgerichte macht deutlich, welch breites Spektrum die nordrhein-westfälischen Justiz abdeckt.