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Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (LJPA) ist dem Ministerium der Justiz angegliedert und hat seinen Sitz am Martin-Luther-Platz 40 in 40212 Düsseldorf. Es ist zuständig für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung sowie für die Durchführung weiterer Prüfungsverfahren.
Nähere Einzelheiten hierzu erhalten Sie in diesem Bereich; darüber hinaus erfahren Sie Wissenswertes über das LJPA und finden Informationen rund um die juristische Ausbildung und die Prüfungen.
Das LJPA ist erreichbar über Telefon (+49 211 8792-276) montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Fax (+49 211 8792-418) und E-Mail (ljpa@jm.nrw.de).
Wir über uns - 2. jur. Staatsprüfung - staatl. Pflichtfachprüfung
Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen stellt sich vor. Hier finden Sie Informationen zum Aufbau des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen wird die erste juristische Staatsprüfung vor
einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln
angegliederten Justizprüfungsämter abgelegt. Die hierzu
notwendigen Informationen erhalten Sie in diesem Bereich.
Aufsichtsarbeiten, mündliche Prüfung und LJPA von A bis Z.
Informationen über die Anerkennung eines im Ausland erworbenen juristischen Diploms sowie über die Eignungsprüfung europäischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland.
Das Landesjustizprüfungsamt ist auch für die Abnahme der Abschlussprüfungen für die Laufbahngruppe 2.1 zuständig. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie in diesem Bereich.
Jahresberichte über die Prüfungsverfahren erste Prüfung (ehemals erste juristische Staatsprüfung bis 2007) und zweite juristische Staatsprüfung, Amtsanwalts- und Rechtspflegerprüfung sowie über die Prüfung für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2.1.
Ausbildungspläne und Aktenvorträge
Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes, Ausbildungspläne für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zweimal im Jahr Aktenvorträge zur Verfügung gestellt, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung verwendet worden sind.