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Nie hat die Videokonferenztechnik mehr Aufmerksamkeit in der Justiz erhalten, als in Zeiten der Corona-Pandemie. Was kaum bekannt ist: Die Zivilprozessordnung sieht – wie andere Verfahrensordnungen auch – bereits seit Jahren vor, dass das Gericht den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten kann, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird dann in Bild und Ton an diesen Ort und in den Gerichtsaal übertragen.
Die Anwältin in der Kanzlei, der Zeuge im heimischen Wohnzimmer und die Richterin alleine mit der Videoanlage im Gerichtssaal? Noch ist das nicht unbedingt üblich. Mittlerweile finden in Nordrhein-Westfalen aber täglich ausgewählte Verhandlungen in so genannten virtuellen Meetingräumen (VMR) statt. Damit das Verhandeln technisch reibungslos verläuft, leistet der ITD den IT-Support.
Nehmen auch Sie an einer Gerichtsverhandlung in einem virtuellen Meetingraum teil? Dann können Sie sich mit unserer Handreichung mit der Technik vertraut machen. Eingesetzt werden zwei unterschiedliche Softwarelösungen: Virtuelle Meetingräume (VMR) und dOnlineZusammenarbeit (Jitsi):
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Kurzanleitung Jitsi .pdf 309 kB
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Kurzanleitung VMR .pdf 308 kB