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Im geschlossenen Vollzug besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet, denn Wahlbriefe sind von der Postkontrolle ausgenommen. Die Inhaftierten des offenen Vollzugs können auch persönlich im Wahlamt der Kommune wählen gehen.
Die Justizvollzugsanstalten verwenden die mehrsprachigen Plakate der offiziellen Kampagne „Nutze Deine Stimme“ des Europäischen Parlaments und die besonders an Erstwähler gerichteten Plakate der Kampagne „Erste Wahl“, um die Gefangenen auf ihr Recht zur Wahl aufmerksam zu machen.
Zur Unterstützung der Botschaft wurden in den Arbeitsbetrieben der Justizvollzugsanstalten Bochum, Dortmund und Werl Frühstücksbrettchen und Untersetzer mit Europa-Emblem hergestellt.
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