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95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover

Quelle: Justizministerium Niedersachsen

Beratungen der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Beschlüsse zum Schutz des Rechtsstaats und weiteren rechtspolitischen Themen

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben am 5. und 6. Juni 2024 auf ihrer Frühjahrskonferenz unter dem Vorsitz des Landes Niedersachen in Hannover über aktuelle rechtspolitische Themen beraten.

Im Jahr des 75. Jubiläums des Grundgesetzes stand der Schutz und die Stärkung des Rechtsstaats auf der Tagesordnung. Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit anderen Bundesländern einen detaillierten und ausgewogenen Vorschlag erarbeitet, wie das Bundesverfassungsgericht als Institution gegen Verfassungsfeinde besser abgesichert werden kann. Der erarbeitete Gesetzentwurf soll als Grundlage für weitere notwendige Gespräche zwischen Bund und Ländern dienen. ´

Die Justizministerinnen und Justizminister sprachen sich für eine Rechtsstaats-kampagne zur Förderung der Nachwuchsgewinnung in der Justiz aus. Diese soll die rechtsstaatliche Bedeutung der Justiz in den Mittelpunkt rücken und mit der Darstellung ihrer vielfältigen Berufsmöglichkeiten zu einer effektiven Nachwuchsgewinnung beitragen. Außerdem wurde ein Bericht zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung vorgestellt, der Denkanstöße für weitere Verbesserungen der juristischen Ausbildung gibt.

Auf Zustimmung stieß auch die Initiative aus Nordrhein-Westfalen, die Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzesvorlagen in Gesetzesvorlagen des Bundes stärker transparent zu machen. Die richtige Abgrenzung zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetz ist für die Gesetzgebung von entscheidender Bedeutung, so dass dieser Prüfungspunkt nach den Forderungen der Länder ausdrücklich in Gesetzesvorlagen aufgenommen werden soll.

Beim Thema „inhaltliche Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften“ warb Nordrhein-Westfalen für eine stärkere Beschränkung des ministeriellen Einzelweisungsrechts, das zukünftig auf die Kontrolle rechtsfehlerhafter Entscheidungen der Staatsanwaltschaften begrenzt werden sollte. Leider hat sich für diesen Vorstoß keine ausreichende Mehrheit finden können. Nordrhein-Westfalen wird im kommenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes weiter für eine Einschränkung auf der Grundlage eintreten.

Schließlich hat die Konferenz auch einen Bericht der Arbeitsgruppe „Kodifizierung des Unternehmenskaufs“ mit 12 Empfehlungen zur Erleichterung der Unternehmens-nachfolge beraten, den Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Ländern Berlin, Hessen und Niedersachsen erarbeitet hat. Die Vorschläge verdeutlichen, wie die Unternehmensnachfolge in Deutschland rechtlich vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden können.

Beschlüsse der 95. Konferenz
der Justizministerinnen und Justizminister stehen Ihnen online zur Verfügung.

Pressemitteilung
des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2024 "Nordrhein-Westfalen fordert mehr Unabhängigkeit für Staatsanwaltschaften".

Pressemitteilung
des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2024 "Empfehlungen für leichtere Unternehmensnachfolge".