Aktueller Inhalt:
Das Landesjustizprüfungsamt besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der geschäftsführenden Vertreterin oder dem geschäftsführenden Vertreter und aus weiteren hauptamtlichen sowie nebenamtlichen Mitgliedern. Die hauptamtlichen Mitglieder, die langjährige Erfahrungen im Ausbildungsbereich haben, bilden den Stamm der Prüferinnen und Prüfer und sorgen so für die Einheitlichkeit der Prüfungsmaßstäbe. Die nebenamtlichen Prüferinnen und Prüfer kommen aus der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltsschaft, der Verwaltung und der Wirtschaft; sie tragen dazu bei, dass die verschiedenen Aspekte der juristischen Praxis Eingang in die Prüfungen finden.