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Unter einer juristischen Person versteht man eine rechtlich verselbstständigte und wie eine natürliche Person mit eigener bürgerlicher Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (Organisation).
Unter einer juristischen Person versteht man eine rechtlich verselbstständigte und wie eine natürliche Person mit eigener bürgerlicher Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (Organisation).