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Für die Rechtsprechung im Bereich Arbeitssachen ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Kündigungen, Lohnabrechnungen oder Mitbestimmungsrechte können zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. In diesen Fällen lässt sich der Konflikt nicht immer in persönlichen Gesprächen oder auch mit Einbindung der zuständigen Gewerkschaft und Verbände lösen. Wenn keine friedliche Einigung zustande kommt, kann das Arbeitsgericht einbezogen werden.