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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite


Das Ministerium der Justiz ist bestrebt, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.justiz.nrw und wurde am 14.September 2020 erstellt und am 12.12.2023 zuletzt überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik


Wir haben diese Internetseite von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Kompetenzzentrum Barrierefreie IT im Mai 2020 auf Barrierefreiheit testen lassen.
Die festgestellten Mängel wurden behoben.


Erstellung dieser Erklärung


Diese Erklärung wurde am 14. September 2020 zu Düsseldorf erstellt und am 12.12.2023 zuletzt überprüft.

Feedback und Kontakt


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf der Website:

https://www.justiz.nrw.de/Service/kontakt/index.php


Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.


Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Tel + 49 (0) 211-8792-0


Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen


Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik


Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren



Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik