Die Behörden der Justiz treten auch in das Leben von Kindern. Sei es in Strafverfahren, in Sorgerechtsstreitigkeiten, einem Scheidungsverfahren, in sonstigen Zivilprozessen oder wenn Bezugspersonen eine Haftstrafe antreten. Die Justiz NRW hat dabei den Anspruch, die Verfahren so kindgerecht wie möglich zu gestalten.