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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Quelle: Landessozialgericht NRW

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Onboarding in der Sozialgerichtsbarkeit NRW

ProbeRichterLeitfaden Quelle: LSG NRW

05.07.2024

Vorstellung des neuen Leitfadens für Proberichterinnen und Proberichter am 01.07.2024 

Nachdem bereits im März vergangenen Jahres eine neue Dienstvereinbarung für Proberichterinnen und Proberichter in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit geschlossen werden konnte, freute sich der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Jens Blüggel nun, den grundlegend überarbeiteten Leitfaden für Proberichterinnen und Proberichter vorstellen zu können. Er dankte der Arbeitsgruppe aus (mittlerweile ehemaligen) Proberichtern und Proberichterinnen, dem Präsidenten des Sozialgerichts Duisburg, Vertretern und Vertreterinnen des Bezirksrichterrates und der Gleichstellungsbeauftragten für die Erarbeitung des Leitfadens. Dieser will zukünftige Proberichterinnen und Proberichter bei ihrem Einstieg in die richterliche Tätigkeit unterstützen. Er ergänzt damit die schon seit langer Zeit in der Sozialgerichtsbarkeit NRW übliche dreimonatige Einweisungszeit, während der die Proberichterinnen und Proberichter durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen persönlich und systematisch auf den beruflichen Alltag vorbereitet werden. Der Leitfaden stellt hierfür Abläufe und wesentliche Inhalte der gesamten Probezeit transparent dar, erläutert diese und gibt weiterführende und hilfreiche Hinweise. Ziel ist es, schon mit dem Berufseinstieg die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Proberichterinnen und Proberichter ihr jeweiliges Potential im Rahmen der verfassungsrechtlich zugewiesenen Verantwortung (Art. 92 GG) entfalten können.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@lsg.nrw.de