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I.10

Neuregelung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung

Neuregelung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung

(Berichterstattung: Niedersachsen)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (Bundestags-Drucksache 16/7103) zu erheblichen Mehrbelastungen der Haushalte der Länder führen kann.

2.
Sie bitten den Deutschen Bundestag, bei der Bemessung der den Telekommunikationsunternehmen zu gewährenden Entschädigung auf einenangemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Länder und denen der Telekommunikationsunternehmen hinzuwirken. Dabei ist zum einen der mit der jeweiligen Maßnahme verbundene tatsächliche Aufwand der Telekommunikationsunternehmen zu berücksichtigen. Zum anderen ist zu beachten, dass das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz allen Berechtigten nur begrenzte Entschädigungen bzw. Vergütungen zubilligt, die – z. B. bei Sachverständigen – 20 % unter den jeweiligen Marktpreisen liegen.