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Ausbildungspläne

Als Anleitung für die Ausbildung in der Praxis und Arbeitsgemeinschaften dienen Ausbildungspläne, die im Rahmen der Rechtsvorschriften Ausbildungsziel, Ausbildungsgegenstände und Ausbildungsmethoden erläutern (§§ 41 Absatz 3 Satz 1, 45 Absatz 3 JAG NRW). Diese Pläne werden in regelmäßigen Zeitabständen überarbeitet.

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