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081-Arbeitsmarkt

Quelle: Justiz NRW / M. Schütz

Arbeitsmarkt

Berufliche Integration der Gefangenen

Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft ist die Integration in den Arbeitsmarkt von besonderer Bedeutung.

Um Gefangene möglichst aus der Haft heraus in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, hat das Ministerium der Justiz gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit ein Reintegrationsprogramm erarbeitet, die sogenannte Gemeinschaftsinitiative B5.

Dabei steht die Bezeichnung „B5“ für fünf Basismodule mit folgenden Einzelzielen:

B1 – Berufliche Orientierung
Mit diesem Modul soll die berufliche Orientierung insbesondere bei jungen Gefangenen bereits während der Haft gefördert werden. Beispielhafte Angebote sind: umfassende Informationen zu Berufsfeldern, Interessenerkundung und Eignungsfeststellung, Beratung zur Berufswahl und Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung bzw. individuelle Arbeitsberatung sowie berufliche Orientierungs- und Trainingskurse in den Justizvollzugsanstalten.

B2 – Berufsqualifizierung
Mit diesem Modul soll die Beschäftigungsfähigkeit der Gefangenen gesteigert und das Qualifizierungsangebot der Justizvollzugsanstalten noch arbeitsmarktnäher gestaltet werden. Beispielhafte Angebote sind: niederschwellige Förderung der Ausbildungsfähigkeit, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Lernbörse, (modulare) Teil- und Zusatzqualifizierungen, Vollausbildungen.

B3 – Beschäftigungsvermittlung
Mit diesem Modul soll die Vermittlung der Gefangenen in Arbeit oder (Folge-) Ausbildungen intensiviert werden. Den Teilnehmenden wird eine beschäftigungsorientierte Entlassungsvorbereitung angeboten, die bei Bedarf durch nachsorgende Leistungen im Übergang aus der Haft in Beschäftigung ergänzt wird. Beispielhafte Angebote sind: Bewerbungsunterstützung und Bewerbungstraining, Profiling nach dem 4-Phasen-Modell (4PM), gezielte Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung, auch mit Stellensuchläufen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, Kooperation mit dem Arbeitgeberservice, Akquise von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Zielgruppe.

B4 – Beschäftigungsstabilisierung
Mit diesem Modul sollen eine nachhaltige berufliche Eingliederung ermöglicht und Beschäftigungsabbrüche vermieden werden. Die Teilnehmenden erhalten in den ersten sechs Monaten nach der Haft neben ggf. weiter erforderlichen Vermittlungsleistungen spezifische Stabilisierungsangebote im Rahmen einer beschäftigungsorientierten Nachsorge. Hier wird der Fokus auf die: Erbringung oder Vermittlung von (beratenden) Hilfen gelegt, etwa im Bereich Sucht,  materielle Sicherung und Schulden, Wohnen sowie vermittelnde Beratung zwischen B5-Teilnehmenden und Arbeitgebern oder Bildungsträgern im Falle der  drohenden Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

B5 – Beschäftigungsanalyse
Mit diesem Modul sollen durch den Kriminologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführte Arbeitsmarktanalysen und Erfolgskontrollen zur Steuerung der Gemeinschaftsinitiative B5 genutzt werden. Dies geschieht sowohl fall- als auch programmbezogen. Beispielhafte Angebote sind: Monitoring des Eingliederungsverlaufes und Evaluation der Eingliederungsergebnisse, Identifizierung der Verfügbarkeit regionaler Eingliederungshilfen sowie zielgruppenspezifischer Qualifizierungsangebote und Arbeitsplätze.