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Quelle: Justiz NRW / Rainer Feistauer

Behandlung und vollzugöffnende Maßnahmen

Tagesablauf, Behandlungsmaßnahmen, therapeutische Angebote im Jugendvollzug

Wissenswertes zur Behandlung, vollzugsöffnenden Maßnahmen und weiteren Themen.

Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung der Gefangenen. Die Inhaftierten sollen durch Behandlungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag).

Um die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern, bietet der Justizvollzug daher eine Vielzahl von Behandlungsmaßnahmen an, die gezielt an den jeweiligen Bedürfnissen der Gefangenen ansetzen. Beispielsweise können sich die Inhaftierten im Justizvollzug schulisch und beruflich weiterbilden und auch einen Schul- und Berufsabschluss erlangen.

Grundlage der Behandlung ist der Vollzugsplan, der in der Regel für alle Gefangene zu Beginn der Inhaftierung individuell aufgestellt wird.

Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist es besonders förderlich, wenn Gefangene schon während der Haft ein kontrolliertes und beratend begleitetes Erprobungsfeld zur Verfügung steht. Besonders geeignet zur Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Entlassung ist neben der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen der offene Vollzug.

Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Sicherungsauftrags beschränkt sich der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen daher niemals auf das bloße "Wegsperren" der Inhaftierten. Im Justizvollzug werden die Ursachen der Kriminalität jeder und jedes einzelnen Gefangenen ergründet und ihnen entgegengewirkt.