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Strafanzeige

Unter einer Strafanzeige versteht man jede Mitteilung eines Sachverhaltes, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Mit der Anzeige wird also lediglich angeregt zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Sie verpflichtet die Ermittlungsbehörden zur Prüfung. Eine Anzeige kann bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder beim Amtsgericht erstattet werden. Eine bestimmte Form der Anzeige ist nicht erforderlich. Wird sie lediglich mündlich erstattet, so muss sie beurkundet werden. Die Beurkundung erfolgt in der Regel durch schriftliche Aufzeichnung. Eine vertrauliche Anzeige ist genauso möglich wie eine auf bestimmte Personen oder Taten beschränkte Anzeige.

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