Aktueller Inhalt:
Es handelt sich um Räumungsgut:
Couch, Sessel, Waschmaschine, Spülmaschine, Fernseher, Computer, Kinderspiele, Playmobil, Bose Stereoanlage und Kleinteile
Die Gegenstände sind im gebrauchten Zustand
Hinweise zur Versteigerung gem. §§ 817, 817a ZPO:
- Bei Pfandstücken beträgt das Mindestgebot 50 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Der Gerichtsvollzieher gibt die Höhe im Termin bekannt. Räumungsgut wird zu jedem Gebot, regelmäßig aber nicht unter 1,00 Euro versteigert.
- Die Aushändigung einer versteigerten Sache erfolgt nur gegen Barzahlung.
- Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit der versteigerten Sachen wird keine Gewähr geleistet.
- Ermessen des Gerichtsvollziehers: Die Gegenstände können 30 Minuten vor dem Termin besichtigt werden.
Termin:
Ort:
Kontakt:
Raukes, BirgitTel.: 017358144344
E-mail: birgit.raukes@ag-neuss.nrw.de