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I.5

Reform des Beratungshilferechts

Reform des Beratungshilferechts

(Berichterstattung: Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe" erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts sowie den Begleitbericht der Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis.

2.
Die Justizministerinnen und Justizminister halten die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Beratungshilferechts für geeignet und erforderlich, um die derzeitigen Strukturschwächen des Bewilligungsverfahrens zu beseitigen, die Bewilligungsvoraussetzungen zu präzisieren, die Kosten der Beratungshilfe auf ein angemessenes Maß zurückzuführen und zugleich den Zugang zum Recht für Bürger mit geringem Einkommen weiterhinzu gewährleisten.

3.
Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich dafür aus, den Gesetzentwurf mit einer möglichst breiten Ländermehrheit als Bundesratsinitiative beim Deutschen Bundestag einzubringen.