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Ein nicht unerheblicher Teil der Gefangenen ist bei Inhaftierung verschuldet. Diese teilweise erhebliche Verschuldung oder auch Überschuldung kann im Laufe der Inhaftierung weiter anwachsen und hierdurch die Perspektive einer erfolgreichen Wiedereingliederung deutlich beeinträchtigen. Der Abbau von Schulden ist in der Regel ein langandauernder Prozess, den die Betroffenen oftmals nicht selbstständig bewältigen können. Den Gefangenen wird daher bereits zu Beginn der Inhaftierung die Möglichkeit der Schuldnerberatung angeboten.
Im Rahmen des Übergangsmanagements ist eine intensive Vernetzung des Justizvollzuges mit anerkannten Schuldnerberatungsstellen vorgesehen. Der Verschuldung der Gefangenen soll damit frühzeitig entgegengewirkt werden. Erforderlichenfalls kann bereits während der Inhaftierung ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.