
Verfahren und Prozesse kindgerecht gestalten
Die Behörden der Justiz treten auch in das Leben von Kindern. Sei es in Strafverfahren, in Sorgerechtsstreitigkeiten, einem Scheidungsverfahren, in sonstigen Zivilprozessen oder wenn Bezugspersonen eine Haftstrafe antreten. Die Justiz NRW hat dabei den Anspruch, die Verfahren so kindgerecht wie möglich zu gestalten.
Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen muss sich stets an der besonderen Situation und dem Kindeswohl orientieren.
Bereich Ermittlungs- und Strafverfahren
Kinder und Jugendliche können sowohl als Zeugen als auch als Beschuldigte mit der Strafjustiz in Berührung kommen. Durch die UN-Kinderrechtekonvention ist die Justiz verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, ihr Wohl vorrangig zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche sind ernst zu nehmen, sie sind altersgerecht zu informieren und am Verfahren zu beteiligen.
Informationen zu Ermittlungs- und Strafverfahren kindgerecht gestalten
Bereich Justizvollzug
Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahren zunehmend familiensensibel ausgestaltet worden.
Auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts "Familiensensibler Justizvollzug in NRW" wurden
- verpflichtende Mindeststandards für eine familiensensible Vollzugsgestaltung in allen Justizvollzugsanstalten des Landes NRW implementiert,
- Handlungsempfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)5 für einen familienfreundlichen Vollzug umgesetzt und
- sogenannte "Schwerpunktanstalten" für die familiensensible Vollzugsgestaltung errichtet.
In Umsetzung des Konzeptes wurden in NRW sechs Schwerpunktanstalten (Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede, Remscheid, Rheinbach, Siegburg, Willich I und Willich II) eingerichtet. In den sechs Schwerpunktanstalten sind jeweils "Familienbeauftragte" bestellt worden, die die Weiterentwicklung einer familiensensiblen Vollzugsgestaltung vorantreiben und als Ansprechpartner für externe Anbieter fungieren. Unter ihrer Federführung werden besondere familiensensible Behandlungsangebote eingerichtet und erprobt.
In einem weiteren Projekt wird auf eine verbesserte Kooperation zwischen den Justizvollzugsanstalten und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe hingearbeitet. Hierzu werden in einer neu eingerichteten Landesfachstelle - angesiedelt bei den Landesjugendämtern - beratend Informationen über Angebote, Hilfestellungen und Strukturen vorgehalten. Zukünftig soll die Landesfachstelle die unterschiedlichen Zielgruppen aus Jugendhilfe und Justiz qualifizieren und sensibilisieren und damit zur Verbesserung der Handlungskompetenzen von Fachpersonal beitragen. Ferner soll die Kooperation und Vernetzung zwischen dem Justizvollzug und der Jugendhilfe initiiert und ausgebaut werden.
Das im Jahr 2024 in der Fachhochschule für Rechtspflege veranstaltete Symposium "Familiensensible Vollzugsgestaltung" ermöglicht dem Justizvollzug in NRW durch die Teilnahme bundesweiter Fachleute zudem wertvolle Impulse von außen.