Unterricht
Quelle: Justiz NRW

Informationen für Arbeitsgemeinschaftsleitungen und Schulen

Informationen und Hinweise für Leiterinnen und Leiter

Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Für welche Schülergruppen gibt es Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften?

Als freiwillige Arbeitsgemeinschaft können Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an Schulen und Basiskurse für jugendliche Geflüchtete an allen allgemeinbildenden Schulen und an Berufskollegs unterrichtete werden. Die Schüler kommen in der Regel aus 9. und 10. Klassen, sind daher meist zwischen 14 und 16 Jahren alt. Die Schülerinnen und Schüler wählen Rechtskunde als zusätzliches freiwilliges Arbeitsgemeinschaftsangebot, welches meistens nach dem regulären Unterricht stattfindet.

Wer kann eine Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft leiten?

Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an Schulen und „Basiskurse für jugendliche Geflüchtete“ im Rahmen von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften kann leiten, wer das zweite juristische Staatsexamen oder ein Diplom als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger abgelegt hat. Das sind insbesondere die Berufsgruppen der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Wie bekomme ich eine Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaftsleitung?

Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen und „Basiskurse für jugendliche Geflüchtete“ werden durch die nordrhein-westfälischen Landgerichte in eigener Zuständigkeit organisiert.

Ihre Ansprechpartner finden sie bei dem Landgericht in dessen Bezirk die Schule liegt, an der Sie unterrichten möchten. Ideal ist es, wenn Sie bereits mit der Schule, an der Sie unterrichten möchten, Kontakt aufgenommen haben und dem Landgericht konkrete Ansprechpartner benennen können. Das Landgericht organisiert für Sie, dass Sie der Schule als Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaftsleitung oder Basiskursleitung zugeteilt werden, dass Sie Materialen für sich und für die Schülerinnen und Schüler erhalten und rechnet dann auch mit Ihnen ab.

Wie wird die Durchführung einer Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft vergütet?

Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und Ihre Fahrtkosten erstattet. Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der Richtlinie über die Vergütung von Nebentätigkeit bei der Aus- und Fortbildung sowie der Erteilung von Rechtskundeunterricht in der Primarstufe und Sekundarstufe I (Vergütungsrichtlinie Aus- und Fortbildung) RV d.JM vom 18. Dezember 2024 (2103-V.3).


Weitere Fragen?

kontakt-rechtskunde@jm.nrw.de