Der ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW
Informationen zu den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe
Wann wird der ambulante Soziale Dienst (aSD) der Justiz der Justiz tätig? Was bedeutet eine Bewährung und Führungsaufsicht? Was heißt es, wenn die Gerichtshilfe Kontakt aufnimmt?
Der ambulante Soziale Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen (aSD) ist mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe tragende Säule einer integrierten Kriminalpolitik in der Arbeit mit Straffälligen sowie mit Opfern und Verletzten von Straftaten. […] Die Fachbereiche stehen gleichwertig nebeneinander“ (Qualitätsstandards für den aSD der Justiz NRW).
Der aSD der Justiz ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet und hat seine Dienststellen grundsätzlich in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken.
Der ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW
In diesem Video werden die drei Bereiche und Aufgaben des ambulanten Sozialen Dienstes in Nordrhein-Westfalen erläutert: Gerichtshilfe, Führungsaufsicht und Bewährungshilfe.
Verantwortlich: Redaktionsteam ambulanter Sozialer Dienst der Justiz NRW, Stand: 2026