Schutzschrift
Vorbeugende Schriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.
Schutzschriften sind vorbeugende Schriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Bei der Entscheidungsfindung wird der Richter bzw. die Richterin in eine vom potentiellen Antragsgegner eingereichte Schutzschrift Einsicht nehmen und diese berücksichtigen.
Die Länder führen ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (ZSSR). Hier besteht die Möglichkeit, eine Schutzschrift im Zivil- oder Arbeitsrecht einzureichen, auf die die entsprechenden Gerichte dann zugreifen können.
Das zentrale Schutzschriftenregister ist organisatorisch bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main angesiedelt und wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) geführt. Neben allgemeinen Informationen steht hier ein Online-Formular für die Einreichung (oder die Rücknahme) von Schutzschriften zur Verfügung.
Support
Für die im Rahmen des ZSSR auftretenden Supportfälle wurde seitens der Landesjustizverwaltung Hessen ein sogenannter Single Point of Contact zur Verfügung gestellt.
Die einheitliche Rufnummer für alle Anwenderinnen und Anwender lautet:
0611/340-3333