Rat der Europäischen Union
Quelle: Justiz NRW

Teilnahme an Ratsarbeitsgruppen

Über den Bundesrat nimmt NRW im Bereich der Justiz an verschiedenen Ratsarbeitsgruppen teil

Der Rat der Europäischen Union ist ein Organ der EU, das zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der EU ausübt. Neben der Gesetzgebung ist seine Hauptaufgabe die Koordinierung der Politik, der Abschluss internationaler Abkommen und der Haushaltsplan der EU. Der Rat der EU setzt sich aus Ministerinnen und Ministern aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, wobei die Teilnehmenden je nach Thema und Politikbereich wechseln. So kommen bspw. bei Justizthemen die Justizminister zusammen. Der Rat der EU ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat. Dieser besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und legt die allgemeinen politischen Prioritäten der EU fest.

Der Vorsitz wird von den Mitgliedstaaten nacheinander in einem Turnus von sechs Monaten wahrgenommen. Jeweils drei Mitgliedstaaten, die aufeinander folgend den Vorsitz innehaben, arbeiten als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen. Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus den Ländern Polen, Dänemark und Zypern. Die drei Staaten formulieren langfristige Ziele und erarbeiten ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in den anderthalb Jahren ihres Vorsitzes befassen wird. Auf der Grundlage dieses Programms stellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf. Am 01.01.2025 hat Polen den Vorsitz des Rats der EU übernommen.

Die inhaltliche Vorbereitung der Ratssitzungen erfolgt in Ratsarbeitsgruppen. Die Länder haben das Recht, an der Gesetzgebung auf europäischer Ebene mitzuwirken. Im Bereich der Justiz hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Mandat in Vertretung des Bundesrats u.a. in den folgenden Ratsarbeitsgruppen:
 

  • "Grundrechte, Bürgerrechte, und Freizügigkeit" (FREMP)
    Die Ratsarbeitsgruppe beschäftigt sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie mit den Verhandlungen in Bezug auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Weitere Informationen zur Ratsarbeitsgruppe FREMP finden Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.
  • "Zusammenarbeit in Strafsachen" (COPEN)
    Die Ratsarbeitsgruppe behandelt legislative und nichtlegislative Tätigkeiten im Bereich des Strafrechts in der EU. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.
  • "E-Justiz" (e-Justice)
    Die Ratsarbeitsgruppe berät die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Digitalisierung der Justiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.