Migration

Mindestvorschriften zur Verhinderung der Schleusung von Migranten.

Im November 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und des unerlaubten Aufenthalts in der Union (COM(2023) 755 final, migrant smuggling) vorgelegt. Ziel ist es, den Rechtrahmen durch die Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU zu verbessern. Dazu sieht die Richtlinie eine klare Definition des Straftatbestands der Schleusung von Migranten, harmonisierte Sanktionen, welche der Schwere der Straftat Rechnung tragen, harmonisierte Strafen und eine Stärkung der Ressourcen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten vor. Bei der Definition des Straftatbestands der Schleusung von Migranten stehen Handlungen im Fokus, die durch einen finanziellen oder materiellen Vorteil motiviert sind oder einem Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaften Schaden zufügen können. Die öffentliche Anstiftung zu einer unerlaubten Einreise in die EU und die Werbung für die Schleusung von Migranten sollen ebenfalls als Straftat eingestuft werden. Im Hinblick auf harmonisierte Sanktionen, die der Schwere der Straftat Rechnung tragen, sollen schwere Straftaten, die den Tod einer oder mehrerer Personen zur Folge haben, mit Freiheitsstrafe geahndet werden, deren Höchstmaß nicht unter 15 Jahren liegen darf. Die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten soll unter anderem auf Fälle ausgeweitet werden, in denen Boote in internationalen Gewässern kentern und Menschen sterben. Um eine wirksame Prävention, Ermittlung und Verfolgung von Schleuserkriminalität gewährleisten zu können, sollen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Behörden mit den hierfür angemessenen Mitteln ausstatten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten auch im Bereich der Prävention der Schleuserkriminalität tätig werden, beispielsweise durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, jährliche statistische Daten zu erheben und zu melden, um das Wissen um den Umfang der Schleuserkriminalität, deren Aufdeckung und die Reaktion auf sie zu verbessern.

Nachdem der Richtlinienvorschlag in der Ratsarbeitsgruppe "Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" (COPEN) verhandelt worden ist, hat sich der Rat der EU-Justizministerinnen und Justizminister am 13. Dezember 2024 auf eine Allgemeine Ausrichtung verständigt. Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) federführend.