Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Europaflaggen
Quelle: © PantherMedia / Angelika Bentin

EU-Referenzimplementierung

Informationen zur Referenzimplementierungssoftware der EU-Kommission

Die Anfänge

Die sog. Referenzimplementierungssoftware der EU-Kommission soll den Austausch von Rechtshilfeersuchen in Europa über e-CODEX vereinfachen. Die Idee, derartige Ersuchen sicher, schnell und effizient über e-CODEX auszutauschen ist keineswegs neu. Bereits im Jahr 2014 begründeten die Niederlande und Nordrhein-Westfalen ein erstes Pilotprojekt im Bereich der Strafrechtshilfe. Der Erfolg des Projektes diente als als Keimzelle für die weitere Digitalisierung der Rechtshilfe in Europa, die - spätestens katalysiert durch die Corona-Pandemie - Fahrt aufgenommen hat.

Technischer Hintergrund

Screenshot Referenzimplementierungssoftware

Die Referenzimplementierungssoftware wurde von der EU-Kommission entwickelt und in mehreren EU-Förderprojekten, an denen Nordrhein-Westfalen beteiligt war, erprobt. Die Software wird zentral in den Mitgliedstaaten installiert und stellt für die Nutzerinnen und Nutzer eine Weboberfläche zur Verfügung, über die Rechtshilfeersuchen empfangen, bearbeitet und verschickt werden können. Die eigentliche Anwendung wird im Auftrag der EKE zentral durch IT.NRW betrieben.

Die Anwendung ist derzeit in vier deutschen Staatsanwaltschaften (Dortmund, Kleve, Köln und Traunstein) im Echtbetrieb. Für die Umsetzung von EuZVO und EuBVO wird sie derzeit bundesweit koordiniert durch die EKE ausgerollt.