Europäische Digitalisierungsverordnung
Verordnung (EU) 2023/2844 vom 13. Dezember 2023
Die Europäische Union hat mit der Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (Verordnung (EU) 2023/2844 vom 13. Dezember 2023) die Digitalisierung von 24 grenzüberschreitenden Rechtshilfeakten bis spätestens 2031 angestoßen.
Für die Entwicklung der Durchführungsrechtsakte werden unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission mit Beteiligung aller Mitgliedsstaaten Komitologieverfahren über die rechtlichen und technischen Umsetzungsdetails durchgeführt. Soweit diese bereits stattfinden, nehmen für Deutschland nationale Experten, begleitet durch Vertreter und Vertreterinnen der EKE und des Bundesministeriums der Justiz, teil.
Digitalisierungsinitiative der EU
Mit ihrer Digitalisierungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/2844) vom 13. Dezember 2023 hat die Europäische Union in insgesamt vier Runden die Digitalisierung der nachstehenden Rechtsakte bis spätestens 2031 angestoßen:
Im ersten Zuge erfolgt die Digitalisierung des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant), der Europäischen Ermittlungsanordnung (European Investigation Order), von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (Freezing and Confiscation Order), dem europäischen Mahnbescheid (European Payment Order) und von Klagen mit einem geringen Streitwert (bis 5.000,00 EUR) (European Small Claims Procedure) mit Umsetzungsfrist bis März 2028.
Die zweite Digitalisierungsrunde betrifft europäischen Rechtshilfeakte in den Bereichen Insolvenzverfahren, Kontopfändungen, zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafen und europäischen Schutzanordnungen. Hier starten die Komitologieausschusssitzungen unter Beteiligung der EKE im Februar 2025.
Im Jahr 2026 werden auf europäischer Ebene die Arbeiten für die Digitalisierung der europäischen Rechtshilfeakte zum ehelichen Güterstand und dem Güterstand eingetragener Partnerschaften, in Nachlasssachen, zur Sicherstellungsanordnung, zu der Anerkennung von Geldstrafen und Einziehungsentscheidungen sowie zur Beilegung von strafrechtlichen Kompetenzkonflikten beginnen.
In der letzten Runde, umzusetzen bis März 2031, erfolgt unter Mitarbeit der EKE die Digitalisierung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhalts-, Zivil- und Handelssachen sowie in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie von Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft.
Die einzelnen Umsetzungsrunden der Europäischen Kommission
Derzeit finden bereits seit Frühjahr 2024 Komitologieausschusssitzungen für die Digitalisierung des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant), der Europäischen Ermittlungsanordnung (European Investigation Order), von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (Freezing and Confiscation Order), des europäischen Mahnverfahrens (European Payment Order) und von Klagen mit einem geringen Streitwert (bis 5.000,00 EUR) (European Small Claims Procedure) statt.
Beginnend im Januar 2025 sind noch die folgenden Komitologieausschusssitzungen geplant:
22./23. Januar 2025: außerplanmäßige Sitzung zu SC/EOP |
Diskussion der FADs |
18./19. Februar 2025: 11. Komitologieausschusssitzung |
Vorläufige Einigung bzgl. der FADs/BCDs und Diskussion des Entwurfs der Durchführungsrechtsakte
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9./10. September 2025: 12. Komitologieausschusssitzung
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Diskussion der Durchführungsrechtakte
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Dezember 2025: 13. Komitologieausschusssitzung
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Komitologie-Abstimmung
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bis 17. Januar 2026:
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Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte
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Januar/Februar 2026:
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Veröffentlichung / Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte |
Ab Februar 2025 starten die Komitologieausschusssitzungen für die zweite Digitalisierungsrunde. Diese betreffen europäischen Rechtshilfeakte aus den Bereichen Insolvenzverfahren, Kontopfändungen, zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafen und europäischen Schutzanordnung.
Beginnend im Februar 2025 sind die folgenden Komitologieausschusssitzungen geplant, für die bereits eine Vielzahl nationaler Experten aus den Bereichen Justiz und IT gewonnen werden konnten:
Termin |
Rechtshilfeakt |
04.02.2025 |
Insolvenzverfahren |
05.02.2025 |
Prozesskostenhilfe |
06.02.2025 |
Kontenpfändung |
03.03.2025 |
Freiheitsstrafen |
04.03.2025 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
05.03.2025 |
Europäische Schutzanordnung |
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14.04.2025 |
Insolvenzverfahren |
15.04.2025 |
Prozesskostenhilfe |
16.04.2025 |
Kontenpfändung |
26.05.2025 |
Freiheitsstrafen |
27.05.2025 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
28.05.2025 |
Europäische Schutzanordnung |
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07.07.2025 |
Insolvenzverfahren |
08.07.2025 |
Prozesskostenhilfe |
09.07.2025 |
Kontenpfändung |
14.07.2025 |
Freiheitsstrafen |
15.07.2025 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
16.07.2025 |
Europäische Schutzanordnung |
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22.09.2025 |
Freiheitsstrafen |
23.09.2025 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
24.09.2025 |
Europäische Schutzanordnung |
29.09.2025 |
Insolvenzverfahren |
30.09.2025 |
Prozesskostenhilfe |
01.10.2025 |
Kontenpfändung |
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17.11.2025 |
Insolvenzverfahren |
18.11.2025 |
Prozesskostenhilfe |
19.11.2025 |
Kontenpfändung |
24.11.2025 |
Freiheitsstrafen |
25.11.2025 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
26.11.2025 |
Europäische Schutzanordnung |
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19.01.2026 |
Insolvenzverfahren |
20.01.2026 |
Prozesskostenhilfe / Kontenpfändung |
21.01.2026 |
Freiheitsstrafen |
22.01.2026 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
23.01.2026 |
Europäische Schutzanordnung |
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02.03.2026 |
Insolvenzverfahren |
03.03.2026 |
Prozesskostenhilfe / Kontenpfändung |
04.03.2026 |
Freiheitsstrafen |
05.03.2026 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
06.03.2026 |
Europäische Schutzanordnung |
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14.07.2026 |
Insolvenzverfahren |
15.07.2026 |
Prozesskostenhilfe |
16.07.2026 |
Kontenpfändung |
20.07.2026 |
Freiheitsstrafen |
21.07.2026 |
Schutzmaßnahmen Zivil |
22.07.2026 |
Europäische Schutzanordnung |
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22.09.2026 |
Zivilrechtsakte |
23.09.2026 |
Strafrechtsakte |
Im Jahr 2026 sollen auf europäischer Ebene in Komitologieausschüssen die Arbeiten zur Digitalisierung der europäischen Rechtshilfeakte zum ehelichen Güterstand und dem Güterstand eingetragener Partnerschaften, in Nachlasssachen, zur Sicherstellungsanordnung, zu der Anerkennung von Geldstrafen und Einziehungsentscheidungen sowie zur Beilegung von strafrechtlichen Kompetenzkonflikten beginnen.
In der letzten Runde, umzusetzen bis März 2031, ist die Digitalisierung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie die Digitalisierung der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhalts-, Zivil- und Handelssachen sowie in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft vorgesehen.