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Europäische Digitalisierungsverordnung

Verordnung (EU) 2023/2844 vom 13. Dezember 2023

 

Die Europäische Union hat mit der Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (Verordnung (EU) 2023/2844 vom 13. Dezember 2023) die Digitalisierung von 24 grenzüberschreitenden Rechtshilfeakten bis spätestens 2031 angestoßen.

Für die Entwicklung der Durchführungsrechtsakte werden unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission mit Beteiligung aller Mitgliedsstaaten Komitologieverfahren über die rechtlichen und technischen Umsetzungsdetails durchgeführt. Soweit diese bereits stattfinden, nehmen für Deutschland nationale Experten, begleitet durch Vertreter und Vertreterinnen der EKE und des Bundesministeriums der Justiz, teil.

Digitalisierungsinitiative der EU

Umsetzende Rechtshilfeakte nach Digi-VO
Quelle: Justiz NRW

 

Mit ihrer Digitalisierungsverordnung  (Verordnung (EU) 2023/2844) vom 13. Dezember 2023 hat die Europäische Union in insgesamt vier Runden die Digitalisierung der nachstehenden Rechtsakte bis spätestens 2031 angestoßen:

Im ersten Zuge erfolgt die Digitalisierung des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant), der Europäischen Ermittlungsanordnung (European Investigation Order), von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (Freezing and Confiscation Order), dem europäischen Mahnbescheid (European Payment Order) und von Klagen mit einem geringen Streitwert (bis 5.000,00 EUR) (European Small Claims Procedure) mit Umsetzungsfrist bis März 2028.

Die zweite Digitalisierungsrunde betrifft europäischen Rechtshilfeakte in den Bereichen Insolvenzverfahren, Kontopfändungen, zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafen und europäischen Schutzanordnungen. Hier starten die Komitologieausschusssitzungen unter Beteiligung der EKE im Februar 2025. 

Im Jahr 2026 werden auf europäischer Ebene die Arbeiten für die Digitalisierung der europäischen Rechtshilfeakte zum ehelichen Güterstand und dem Güterstand eingetragener Partnerschaften, in Nachlasssachen, zur Sicherstellungsanordnung, zu der Anerkennung von Geldstrafen und Einziehungsentscheidungen sowie zur Beilegung von strafrechtlichen Kompetenzkonflikten beginnen. 

In der letzten Runde, umzusetzen bis März 2031, erfolgt unter Mitarbeit der EKE die Digitalisierung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhalts-, Zivil- und Handelssachen sowie in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie von Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft.

Die einzelnen Umsetzungsrunden der Europäischen Kommission

Derzeit finden bereits seit Frühjahr 2024 Komitologieausschusssitzungen für die Digitalisierung des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant), der Europäischen Ermittlungsanordnung (European Investigation Order), von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (Freezing and Confiscation Order), des europäischen Mahnverfahrens (European Payment Order) und von Klagen mit einem geringen Streitwert (bis 5.000,00 EUR) (European Small Claims Procedure) statt.

Beginnend im Januar 2025 sind noch die folgenden Komitologieausschusssitzungen geplant:

22./23. Januar 2025:

außerplanmäßige Sitzung zu SC/EOP

Diskussion der FADs

18./19. Februar 2025: 

11. Komitologieausschusssitzung

Vorläufige Einigung bzgl. der FADs/BCDs und Diskussion des Entwurfs der Durchführungsrechtsakte

 

9./10. September 2025: 

12. Komitologieausschusssitzung

 

Diskussion der Durchführungsrechtakte

 

Dezember 2025: 

13. Komitologieausschusssitzung

 

Komitologie-Abstimmung

 

bis 17. Januar 2026: 

 

Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte

 

Januar/Februar 2026:

 

Veröffentlichung / Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte

Ab Februar 2025 starten die Komitologieausschusssitzungen für die zweite Digitalisierungsrunde. Diese betreffen europäischen Rechtshilfeakte aus den Bereichen Insolvenzverfahren, Kontopfändungen, zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, Prozesskostenhilfe, Freiheitsstrafen und europäischen Schutzanordnung.

Beginnend im Februar 2025 sind die folgenden Komitologieausschusssitzungen geplant, für die bereits eine Vielzahl nationaler Experten aus den Bereichen Justiz und IT gewonnen werden konnten:

 

Termin

Rechtshilfeakt

04.02.2025

Insolvenzverfahren

05.02.2025

Prozesskostenhilfe

06.02.2025

Kontenpfändung

03.03.2025

Freiheitsstrafen

04.03.2025

Schutzmaßnahmen Zivil

05.03.2025

Europäische Schutzanordnung

 

 

14.04.2025

Insolvenzverfahren

15.04.2025

Prozesskostenhilfe

16.04.2025

Kontenpfändung

26.05.2025

Freiheitsstrafen

27.05.2025

Schutzmaßnahmen Zivil

28.05.2025

Europäische Schutzanordnung

 

 

07.07.2025

Insolvenzverfahren

08.07.2025

Prozesskostenhilfe

09.07.2025

Kontenpfändung

14.07.2025

Freiheitsstrafen

15.07.2025

Schutzmaßnahmen Zivil

16.07.2025

Europäische Schutzanordnung

 

 

22.09.2025

Freiheitsstrafen

23.09.2025

Schutzmaßnahmen Zivil

24.09.2025

Europäische Schutzanordnung

29.09.2025

Insolvenzverfahren

30.09.2025

Prozesskostenhilfe

01.10.2025

Kontenpfändung

 

 

17.11.2025

Insolvenzverfahren

18.11.2025

Prozesskostenhilfe

19.11.2025

Kontenpfändung

24.11.2025

Freiheitsstrafen

25.11.2025

Schutzmaßnahmen Zivil

26.11.2025

Europäische Schutzanordnung

 

 

19.01.2026

Insolvenzverfahren

20.01.2026

Prozesskostenhilfe / Kontenpfändung

21.01.2026

Freiheitsstrafen

22.01.2026

Schutzmaßnahmen Zivil

23.01.2026

Europäische Schutzanordnung

 

 

02.03.2026

Insolvenzverfahren

03.03.2026

Prozesskostenhilfe / Kontenpfändung

04.03.2026

Freiheitsstrafen

05.03.2026

Schutzmaßnahmen Zivil

06.03.2026

Europäische Schutzanordnung

 

 

14.07.2026

Insolvenzverfahren

15.07.2026

Prozesskostenhilfe

16.07.2026

Kontenpfändung

20.07.2026

Freiheitsstrafen

21.07.2026

Schutzmaßnahmen Zivil

22.07.2026

Europäische Schutzanordnung

 

 

22.09.2026

Zivilrechtsakte

23.09.2026

Strafrechtsakte

Im Jahr 2026 sollen auf europäischer Ebene in Komitologieausschüssen die Arbeiten zur Digitalisierung der europäischen Rechtshilfeakte zum ehelichen Güterstand und dem Güterstand eingetragener Partnerschaften, in Nachlasssachen, zur Sicherstellungsanordnung, zu der Anerkennung von Geldstrafen und Einziehungsentscheidungen sowie zur Beilegung von strafrechtlichen Kompetenzkonflikten beginnen.  

In der letzten Runde, umzusetzen bis März 2031, ist die Digitalisierung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie die Digitalisierung der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhalts-, Zivil- und Handelssachen sowie in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft vorgesehen.